Zum Inhalt springen

Schweiz Fall Marie: Gericht schmettert Antrag auf Prozess-Vertagung ab

Im Prozess um das Tötungsdelikt an der 19-jährigen Marie hat der Angeklagte zum Auftakt der Verhandlung seinen Verteidiger abgelehnt. Das Strafgericht in Renens (VD) kommt seinem Anliegen aber nicht nach und setzt die Verhandlung fort.

Im Prozess um das Tötungsdelikt an der 19-jährigen Marie hat der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Strafgericht in Renens (VD) seinen Verteidiger abgelehnt. Er forderte die Vertagung der Gerichtsverhandlung. Das Gericht lehnte seinen Antrag jedoch ab.

Anwalt habe ihm Briefe vorenthalten

Der 39-jährige Angeklagte warf seinem Verteidiger Loïc Parein vor, ihm Briefe vorenthalten zu haben und die genauen Umstände, wie ihm eine CD-ROM mit dem Blog von Marie zugekommen sei, nicht erklärt zu haben. Damit sei das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Anwalt zerstört worden, argumentierte der Angeklagte.

Mehr zum Thema

Der Verteidiger soll am vergangenen Samstag darüber informiert worden sein, dass ihm sein Mandat das Vertrauen entzogen hat. Für die zweite Anwältin des Angeklagten, Yaël Hayat, die erst seit 20 Tagen ihr Amt innehat, sind damit die Bedingungen für eine gerechte Verteidigung des Angeklagten nicht mehr erfüllt. Sie beabsichtige nicht, ihren Mandanten alleine zu verteidigen und an einer Scheinverhandlung teilzunehmen.

Generalstaatsanwalt Eric Cottier sprach sich gegen eine Vertagung des Prozesses aus. Es gebe überhaupt keine neuen Elemente in dieser «Nicht-Affäre um die CD-ROM», sagte er. Um über den Antrag des Angeklagten zu entscheiden, müsse man dessen Persönlichkeit kennen: Er sei ein durchtriebener Manipulator, der alles kontrollieren wolle.

Bedingungen für einen gerechten Prozess gegeben

Seinen Launen dürfe nicht nachgegeben werden, um einen Amtsverteidiger abzulösen. Man befinde sich hier nicht in einem Selbstbedienungsladen. Falls das Gericht den Antrag des Angeklagten ablehne, so stehe dem Angeklagten damit auch keine Rekursmöglichkeit offen, weil er korrekterweise durch das Anwaltstandem Parein und Hayat vertreten werde.

Für Gerichtspräsident Sébastien Schmutz sind die Bedingungen für einen gerechten Prozess jedoch gegeben. Das Gericht lehnte er gemäss Programm auf.

Ein Täter mit krimineller Vergangenheit

Die 19-jährige Marie war am 13. Mai 2013 nach der Arbeit in einem Restaurant in Payerne (VD) entführt, später getötet und ihre Leiche in einem Wald in Châtonnaye (FR) zurückgelassen worden. Der mutmassliche Täter hatte die Polizei selber zur Leiche geführt und die Tat gestanden. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Angeklagte seine Reststrafe mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest verbüsst, was in der Öffentlichkeit eine breite Kontroverse ausgelöst hatte.

Der Angeklagte ist des Mordes, der sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und Entführung mit erschwerenden Umständen angeklagt. Er war bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 im Alter von 22 Jahren seine damalige Freundin entführt, vergewaltigt und getötet hatte.

Der Prozess wird voraussichtlich die ganze Woche dauern. Das Urteil wird am 24. März erwartet. Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier wird voraussichtlich die lebenslange Verwahrung des Angeklagten beantragen.

Grundsätzlich sei es so, dass die lebenslängliche Verwahrung für Sexualstraftäter und Gewaltstraftäter, die Rückfallgefährdet seien, ausgesprochen werden könne, erläutert SRF-Korrespondentin Mirjam Mathis. Das Claude D. zu diesen Fällen gehöre sei unbestrittten. Jedoch sei das Bundesgericht sehr zurückhaltend. Am Mittwoch würden die Experten dazu befragt. Allerdings brauche es für eine lebenslange Verwahrung zwei unterschiedliche Gutachten, die diese Strafe empfehlen. «Im vorliegenden Fall sagt jedoch das eine psychiatrische Gutachten, dass der Täter niemals therapierbar sein wird – das zweite Gutachten geht indes nicht so weit», so Mathis.

Meistgelesene Artikel