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Schweiz Fall Walker: Staatsanwaltschaft verschweigt Ermittlungsergebnisse

Im Fall Ignaz Walker verschweigt die Urner Staatsanwaltschaft, dass der Kronzeuge in Drogendelikte verwickelt war. Zudem verhinderte sie dessen Befragung vor Gericht. Das zeigen Recherchen der «Rundschau».

Er ist der grosse Abwesende im laufenden Prozess gegen den Urner Cabaretbetreiber Ignaz Walker: Der holländische Kronzeuge Johannes Peeters. Dieser sagte im Jahr 2010 nach einer Schiesserei aus, Ignaz Walker habe auf ihn geschossen. Gemäss Polizeiprotokoll war Peeters bei der Einvernahme stark alkoholisiert.

Ignaz Walker beteuert bis heute, er habe damals in Erstfeld nicht geschossen. Er erzählt, dass Peeters ihn ein paar Tage später aufgesucht habe, um sich für die falsche Anschuldigung zu entschuldigen. Peeters habe ihm damals erklärt, er sei bei seiner Aussage von der Polizei unter Druck gesetzt worden. Walkers Verteidiger verlangte deshalb mehrmals, dass das Gericht den Holländer noch einmal befragen soll.

Im Strafprozess gegen Ignaz Walker spielt Peeters' Aussage eine zentrale Rolle. Trotzdem wurde der holländische Kronzeuge nie mehr zum Vorfall befragt – weder von den Urner Ermittlern noch vor Gericht. Die Urner Behörden erklärten wiederholt, Peeters sei nicht auffindbar. Jetzt wird klar: Sie wollten ihn gar nicht mehr befragen.

Im Drogenhandel mitgemischt

«Rundschau»-Recherchen zeigen: Der Kronzeuge der Urner Staatsanwaltschaft war in einen internationalen Drogenhandel zwischen Holland, Frankreich und der Schweiz verwickelt. Der Holländer Peeters liess in den Jahren 2009 bis 2012 Amphetamine, Ecstasy, Kokain und Cannabis offenbar auch nach Altdorf liefern. Er sass deswegen seit August 2012 in Nordfrankreich in Untersuchungshaft. Im Juli 2015 verurteilte ihn ein französisches Gericht wegen zahlreicher Drogendelikte zu drei Jahren Gefängnis.

Brisant: Die Urner Staatsanwaltschaft wusste davon, denn sie leistete im Jahr 2013 den französischen Ermittlern in dieser Sache Rechtshilfe. Das bestätigt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz gegenüber der Rundschau: «Anfang Juli 2013 entschied die Staatsanwaltschaft Uri, welche Dokumente und Beweismittel an die französischen Ermittler herausgegeben werden. Im September 2013 erfolgte die Herausgabe an die Behörden von Douai.»

Staatsanwalt wusste, dass Kronzeuge im Gefängnis sitzt

Die Staatsanwaltschaft musste also gewusst haben, dass Peeters in Frankreich in Untersuchungshaft sass. Doch als Walkers Verteidiger 2013 verlangte, dass Peeters nochmal vor Gericht befragt werde, verheimlichte die Staatsanwaltschaft offenbar ihre Kenntnisse gegenüber dem Obergericht und Walkers Verteidiger – und verhinderte damit Peeters' erneute Befragung vor Gericht.

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So hielt der frühere Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi im August 2013 in einer Stellungnahme an das Urner Obergericht fest: Bei der Drogenring-Geschichte handle es sich um «wilde Spekulationen und Fantasie-Geschichten» der Verteidigung. Diese seien «wahrheits- und aktenwidrig». Damit nicht genug: Oberstaatsanwalt Ulmi behauptete weiter, die Staatsanwaltschaft wisse tatsächlich nicht, wo sich Peeters gegenwärtig aufhalte.

«Grober Verstoss gegen prozessuale Grundsätze»

Christof Riedo, Professor für Strafprozessrecht, ist überzeugt, es wäre ganz einfach gewesen, Kronzeuge Peeters im französischen Gefängnis zu finden und 2013 zum Prozess vors Urner Obergericht zu bringen. Riedo spricht in der Rundschau von einem «groben Verstoss gegen prozessuale Grundsätze», begangen durch die Staatsanwaltschaft Uri.

Für Rechtsprofessor Riedo hat das Verhalten der Urner Staatsanwaltschaft Folgen für den Prozess: Weil dem Obergericht die Kenntnisse zu Peeters' Strafakten aus Frankreich und damit sein Aufenthaltsort verschwiegen wurden, vereitelte die Staatsanwaltschaft letztlich bewusst eine nochmalige Befragung des Hauptbelastungszeugen. Riedo ist deshalb äusserst skeptisch, ob das Gericht die ursprünglichen Aussagen von Peeters nun noch verwerten kann.

Verteidiger prüft Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

Walkers Verteidiger Linus Jaeggi zeigt sich von den neuen Recherche-Ergebnissen der «Rundschau» geschockt: «Die Staatsanwaltschaft hat das Gericht und die Verteidigung damals brandschwarz angelogen.» Jaeggi fordert nun eine lückenlose Klärung. Sämtliche Akten, die Johannes Peeters betreffen, müssten nun endlich herausgegeben werden. Für Walkers Verteidiger drängen sich zudem auch strafrechtliche Schritte auf: «Da stellt sich die Frage, ob nicht strafbare Handlungen im Sinne von Urkundendelikten oder Amtsmissbrauch seitens der Staatsanwaltschaft begangen worden sind.»

Eine Strafanzeige dürfte sich nicht nur gegen Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi richten, sondern ebenso gegen dessen Nachfolger, Oberstaatsanwalt Thomas Imholz. Denn auch dieser verschweigt dem Verteidiger von Walker sowie dem Obergericht die Kenntnisse zum Hauptbelastungszeugen Peeters bis heute.

Kronzeuge Peeters vor zwei Monaten gestorben

Im letzten Dezember verlangte schliesslich auch das Bundesgericht von den Urner Behörden, dass sie alles unternehmen müssten, um Peeters vor Gericht zu befragen. Der Vorsitzende des Urner Obergerichts, Thomas Dillier, erklärte jedoch am Montag bei Prozessbeginn, Peeters Aufenthaltsort sei nach wie vor unbekannt.

Doch Johannes Peeters, Kronzeuge der Urner Staatsanwaltschaft und verurteilter Drogenhändler, wird keine Aussagen mehr im Gerichtsverfahren gegen Ignaz Walker machen können. Sein Wissen nahm er mit ins Grab. Wie die «Rundschau» weiss, er ist am 18. August 2015 nach schwerer Krankheit in Roubaix (Frankreich) gestorben. Auch von seinem Tod wollen die Urner Behörden nichts mitbekommen haben.

Vor seinem Tod verfolgte Kronzeuge Peeters die Geschehnisse in der Schweiz offenbar mit grossem Interesse. So erhielt die «Rundschau» im Februar 2015, als Walker aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist, ein Mail von Peeters: «Ich bin froh, dass er aus der U-Haft entlassen ist.»

Keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

Der damalige Urner Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi will gegenüber der «Rundschau» keine Stellung nehmen und verweist auf seinen Nachfolger Thomas Imholz. Doch auch dieser will Fragen nicht beantworten und teilt mit: «Die Staatsanwaltschaft Uri als Verfahrensbeteiligte wird zu einem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen».

Das Urner Obergericht muss zum zweiten Mal über den Fall Ignaz Walker befinden, nachdem das Bundesgericht im Dezember 2014 ein erstes Urteil aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte. Die Verhandlung vor Obergericht Uri wird heute mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt und dauert voraussichtlich bis zum 3. November.

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