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Schweiz Fehler in Gerätebeschaffung kommt Zollverwaltung teuer zu stehen

Ein Bericht der Finanzkontrolle zeigt: Der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sind bei der Beschaffung neuer LSVA-Erfassungsgeräte verschiedene Malheurs unterlaufen. Die Kosten dafür gehen in die Millionenhöhe.

Die vereinbarte Vertragssumme für die LSVA-Erfassungsgeräte wurde um 17 Millionen Franken überschritten, wie es in dem Bericht der Finanzkontrolle (EFK) heisst.

Zudem wurden die ursprünglich bei Siemens Schweiz bestellten Erfassungsgeräte auch noch viel zu spät geliefert, weshalb das alte System unter hohen Kosten weiterbetrieben werden musste.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hätte dafür eine Konventionalstrafe von bis zu 7 Millionen Franken erheben können. Sie verzichtete aber darauf, wie die Finanzkontrolle schreibt. Stattdessen liess sie sich 2300 Erfassungsgeräte gratis liefern. Deren Wert belief sich aber nur auf 1,35 Millionen Franken.

Eine Kontrollbrücke bei Ittigen im Kanton Bern für LSVA-pflichtige Fahrzeuge.
Legende: Eine Kontrollbrücke bei Ittigen im Kanton Bern für LSVA-pflichtige Fahrzeuge. Keystone

Schwierigkeiten schon im Vertrag angelegt

Nach Ansicht der Finanzkontrolle waren diese Probleme schon im Beschaffungsvertrag angelegt. Dafür haben die Zollverwaltung weder interne noch externe Spezialisten für Informatikverträge beigezogen. Der Vertrag sei unausgewogen und in vielen Teilen einseitig zu Lasten des Bundes formuliert. Unter anderem wurde darin kein eindeutiger Preis festgelegt.

Die Finanzkontrolle wirft der Zollverwaltung auch vor, zu wenig Druck für eine kostenlose Nachbesserung oder eine Entschädigung für die ungenügende Leistung gemacht zu haben. Auch beim Wartungsvertrag über fast 2 Millionen Franken ortet sie schwere Mängel.

Zollverwaltung will Punkte angehen

So war die Fehlerbehebung – laut EFK die essentielle Kernleistung eines Wartungsvertrags – darin zunächst nicht eingeschlossen. Diese Leistung musste separat vergütet werden. Weiter wurden die genauen Leistungen im Wartungsvertrag nicht beschrieben. Nach Ansicht der EFK muss dieser «in wesentlichen Teilen» neu verhandelt werden.

Die EZV hat den Vertrag nun einem auf IT-Recht spezialisierten Juristen vorgelegt. Sie will die kritisierten Punkte «so weit als möglich und sinnvoll bearbeiten», wie es in einer Stellungnahme heisst.

EFK pocht auf Neuorganisation beim Beschaffungswesen

Doch ist sie nicht mit aller Kritik einverstanden. Unter anderem gibt sie an, dass die anwendbare Konventionalstrafe weniger hoch gewesen wäre als die vom EFK genannten sieben Millionen Franken.

Nach Ansicht der Finanzkontrolle reichen die Probleme bei den EZV-Beschaffungen aber noch tiefer. Diese kauft jedes Jahr Güter und Dienstleistungen für 100 Millionen Franken ein. Die Mehrheit der geprüften Beschaffungen sind gemäss dem Bericht «nicht ordnungsgemäss und in einigen Fällen nicht nach den Regeln des Beschaffungsrechts abgewickelt» worden. Die EFK verlangt daher dringend die Neuorganisation des Beschaffungswesens bei der EZV.

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