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Schweiz Finanzkontrolle: AHV soll neu organisiert werden

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) schlägt vor, die AHV neu zu organisieren. Auch die Aufsicht soll anders geregelt werden. Der Bund zeigt sich skeptisch, will aber Verbesserungen prüfen.

Zwei ältere Menschen auf einer Parkbank.
Legende: Der Bericht der Finanzkontrolle zeigt: eine Zusammenlegung von Geschäftsstellen der AHV wäre sinnvoll. Keystone

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) schlägt vor, die AHV neu zu organisieren. Auch die Aufsicht soll anders geregelt werden. Der Bund zeigt sich skeptisch, will aber Verbesserungen prüfen.

Den Anstoss für die Untersuchung gaben regelwidrige Beschaffungen bei der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf. Die Finanzkontrolle nahm in der Folge die Aufsicht genauer unter die Lupe.

In ihrem Bericht kommt die Finanzkontrolle nun zum Schluss, dass die AHV neu organisiert werden sollte. Die heutige Organisation lasse sich mit der geschichtlichen Entwicklung erklären, berge jedoch Risiken, schreibt die EFK. Aufgaben der Aufsicht und des Vollzugs seien nicht klar getrennt. Dies könne die Unabhängigkeit beeinträchtigen.

Aus Sicht der EFK sollten alle mit dem Vollzug betrauten Organe ausserhalb der Bundesverwaltung angesiedelt und mit eigener Rechtspersönlichkeit versehen werden. Die Aufsicht sollte eine Bundesaufgabe bleiben.

Einheiten zusammenlegen

Heute liegt die Verantwortung für den Vollzug zum einen bei der ZAS, einer Abteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Zum andern ist die Geschäftsstelle der Ausgleichfonds AHV/IV/EO zuständig, die dem Verwaltungsrat dieser Versicherungen angegliedert ist.

Die EFK empfiehlt, die beiden Einheiten ausserhalb der Bundesverwaltung zusammenzulegen und sie dem Verwaltungsrat AHV/IV/EO zu unterstellen. Als Folge davon müsste dessen Rolle gestärkt werden, damit das Gremium einem privatwirtschaftlichen Verwaltungsrat entspreche.

Die heutige Organisation zieht aus Sicht der EFK auch eine problematische Aufteilung der Aufsicht nach sich. Das Finanzdepartement ist für die Aufsicht der Verwaltungsführung verantwortlich, während das Innendepartement via Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur AHV überwacht. Die EFK sieht darin keine Vorteile. Sie beantragt, die Aufsicht über den ganzen AHV-Bereich dem BSV zu übertragen.

Unvollständiges Bild

Das Finanzdepartement und das Innendepartement zeigen sich skeptisch. Sie anerkennen zwar, dass die historisch gewachsenen Strukturen der AHV einer Überprüfung bedürfen. Einige der EFK-Empfehlungen halten sie jedoch für «wenig geeignet», wie es in einer Stellungnahme heisst.

Der Bericht der Finanzkontrolle zeichne ein unvollständiges Bild der Aufsicht und der Strukturen im AHV-System, schreiben die Departemente. Die AHV sei bewusst dezentral organisiert. Die Organisation der nationalen Vollzugsorgane lasse sich nur durch ihr Zusammenspiel mit den dezentral organisierten Ausgleichskassen verstehen. Aufsichts- und Durchführungsaufgaben seien bereits heute weitestgehend getrennt.

Mangelnde Durchsetzungsinstrumente

Aus Sicht der Departemente sind die Schwierigkeiten bei der Aufsicht des BSV über die Ausgleichskassen nicht auf die Unterstellung der ZAS unter das Finanzdepartement zurückzuführen. Die Schwierigkeiten seien die Folge mangelnder Durchsetzungsinstrumente des BSV gegenüber allen Ausgleichskassen.

Die Departemente wollen jedoch prüfen, ob Aufsichtslücken bestehen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte vergangenes Jahr ein Projekt gestartet, um die Aufsicht zu modernisieren. Zudem ist eine Vorlage zu einem neuen AHV/IV/EO-Fondsgesetz in Arbeit.

Beschaffungsregeln missachtet

Die Mängel bei der ZAS waren vor rund einem Jahr bekannt geworden. Zeitungen hatten aus unveröffentlichten Prüfberichten des internen Inspektorats berichtet, die ein schiefes Licht auf die Beschaffungspraxis der ZAS warfen.

Im Sommer bestätigte eine Administrativuntersuchung, dass bei der Vergabe von IT-Aufträgen Regeln missachtet worden waren. Auch die Bundesanwaltschaft beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der ZAS. Sie führt Untersuchungen wegen Amtsgeheimnisverletzung und fehlerhafter Spesenabrechnungen.

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