Trotz Personenfreizügigkeit mit der EU: Die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz sollen nicht sinken. Das ist eines der Ziele der flankierenden Massnahmen, die seit 2004 in Kraft sind. Seither wird deren Vollzug vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) regelmässig kontrolliert. Auch im letzten Jahr, sogar noch stärker als zuvor. 2012 wurden mehr Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchgeführt. Laut dem Seco wurden insgesamt 39'000 aus- und inländische Betriebe und 152'000 Personen geprüft. Vorgesehen sind jährlich 27'000 Kontrollen.
Nicht nur die Kontrollen, auch die Verstösse dagegen haben zugenommen: Die Kontrollorgane vermuteten bei 42 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe mit einem Gesamtarbeitsvertrag einen Verstoss gegen die Mindestlohnbedingungen. Das ist ein Plus von 9 Prozent. Schweizer Arbeitgeber stehen etwas besser da; aber immer noch ein Viertel der kontrollierten Betriebe, können nicht auf Anhieb belegen, dass sie alle Gesetze einhalten.
Diese Zahl sei noch zu hoch, sagt Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Man habe von 2011 und 12 zwar einen Fortschritt gemacht, "aber das muss in diesem Jahr noch besser werden.
Gemäss den Erfahrungen der Vorjahre wird gegen rund ein Drittel der Betriebe, bei denen ein Verstoss gegen die Mindestlohnbedingungen vermutet wird, letztendlich eine Konventionalstrafe verhängt.
Gewerkschaft fordert Mindestlöhne
Die Gewerkschaften kritisieren die Umsetzung der flankierenden Massnahmen seit langem. «Das grösste Problem ist, dass nach den Kontrollen nichts geschieht.» sagt Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes im Gespräch mit Radio SRF. Das Gesetz sage eigentlich, dass Kantone und Bund Mindestlöhne einführen müssten, wenn die Arbeitgeber die Mindestlöhne drücken. In der ganzen Deutschschweiz sei dies aber bisher nicht geschehen. «Wenn keine Mindestlöhne eingeführt werden, kann man nur nette Briefe schreiben und keine Bussen verhängen.»
Bund setzt auf Kontrollen und Solidarhaft
Bundesrat und Parlament setzen noch auf andere Massnahmen: Auf eine Meldepflicht für ausländische Firmen, welche Löhne sie in der Schweiz bezahlen, auf die Solidarhaftung von Schweizer Firmen, die ausländische Unterfirmen beauftragen; auf bessere Kontrollen bei Scheinselbständigen.
All diese Massnahmen treten im laufenden Jahr in Kraft. Sie sollen dafür sorgen, dass die Bilanz in einem Jahr in Bezug auf die Flankierenden Massnahmen endlich besser ausfallen wird.