Am 22. April fragt Muzaffer Acunbay beim Bundesamt für Polizei nach, ob gegen ihn, den politischen Flüchtling, ein internationaler Haftbefehl vorliege. Nein, antwortet das Fedpol am 5. Mai, Acunbay sei nicht verzeichnet. Trotzdem wird er bei der Einreise im Sommer aufgrund eines türkischen Gesuchs am griechischen Zoll festgenommen, wie Alexandra Livada von der Botschaft Griechenlands in der Schweiz bestätigt. Nun sitzt Muzaffer Acunbay in Griechenland im Gefängnis und droht, an die Türkei ausgeliefert zu werden. Dort war er in den 90er Jahren inhaftiert und wurde gefoltert.
Schweiz war nicht informiert
Die Schweiz wusste nichts von diesem Auslieferungsgesuch. «Es ist möglich, dass Interpol Daten nur für einen bestimmten Adressatenkreis zugänglich sind – zum Beispiel einem bestimmten Kreis von Ländern», sagt Fedpol-Sprecherin Danielle Bercier. Wenn die Schweiz nicht zu diesem Kreis gehöre, habe sie keine Kenntnis von der Datenbearbeitung.
Um auf Nummer sicher zu gehen, hätte Muzaffer Acunbay noch direkt bei Interpol in Lyon nachfragen müssen. Das Bundesamt für Polizei wies ihn im Schreiben darauf hin.
Das sei eine Unachtsamkeit Acunbays gewesen, sagt Ahmet Taner vom Komitee für die Freilassung Acunbays. Aber die Schweiz hätte gegenüber Griechenland betonen müssen, dass der von ihr anerkannte Flüchtling den Schutz der Genfer Konvention geniesse und nicht den politischen Spielchen der Türkei ausgesetzt werden dürfe.
Schweiz könnte einen Anwalt stellen
Ein stärkeres Engagement der Schweizer Behörden fordert auch Denise Graf von Amnesty International. Den Flüchtlingsstatus zu bescheinigen sei das Minimum: «Es wäre weiter möglich, dass die Schweizer Behörden das Verfahren beobachten, dass sie dem Mann einen Anwalt zur Verfügung stellen und dass sie Lobbyarbeit machen bei den griechischen Behörden.»
Seit über vier Monaten sitzt Acunbay nun schon in Auslieferungshaft. Im Dezember soll sein Fall vor dem obersten griechischen Gericht noch einmal verhandelt werden. Das Schweizer Aussendepartement lässt lediglich mitteilen, man betreue den Häftling via die Botschaft in Athen und gewähre ihm konsularischen Schutz.