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Schweiz Forderung nach einheitlichen Standards beim Strafvollzug

Nach dem Tötungsdelikt an einer Genfer Sozialtherapeutin verlangen kantonale Politiker schweizweit einheitliche Standards bei der Betreuung von gemeingefährlichen Straftätern. Auch für die Beurteilung solcher Täter werden klare Regelungen gefordert.

Der Zuger Regierungsrat Beat Villiger, Vizepräsident der Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), spricht sich in einem Interview mit dem «SonntagsBlick» für einheitliche Standards bei der Betreuung und Beurteilung gemeingefährlicher Straftäter aus.

Noch immer auf der Flucht

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Polizisten im Dreiländereck der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs fahnden noch immer nach dem mutmasslichen Mörder der Therapeutin und Psychologin. Die Schweizer Polizei hält Warnungen für die Bevölkerung aufrecht, da der Flüchtige als sehr gefährlich gelte. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat ihn zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben.

Die drei Strafvollzugskonkordate in der Schweiz müssten zusammengelegt werden. Zudem sollten Freigänge nur noch in Begleitung von Männern erfolgen, meint Villiger. Die KKJPD habe im Hinblick auf einheitliche Standards bereits die Weichen gestellt und den Ausschuss damit beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten.

Gutachter und Richter in der Kritik

Grundsätzlich sei das Strafmass zu lasch und die Richter zögerten, Verwahrungen auszusprechen, sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli gegenüber der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Und am Schluss wolle bei einem Vorfall, wie jenem in Genf, niemand die Verantwortung tragen.

Rickli könnte sich auch vorstellen, dass künftig fehlbare Gutachter und Richter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden könnten.

Es könne nicht sein, dass niemand die Verantwortung trage, wenn gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher fahrlässig auf freien Fuss gesetzt werden.

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Zentrales Täterregister

Anita Chaaban, die 2004 mit der Verwahrungsinitiative einen Erfolg feierte, kündigt in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» sowie gegenüber der «Schweiz am Sonntag» Pläne für eine neue Initiative an.

Es brauche ein zentrales Täterregister, in dem die Fälle auch nach 15, 20 Jahren nicht gelöscht würden. Darin sollen die Gutachten, die Namen der Gutachter, die Urteilsbegründungen und die Namen der Richter stehen.

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