«Immer weniger Arbeitende müssen für immer mehr Rentner aufkommen», hält Bundesrat Alain Berset zu Beginn der Medienkonferenz anlässlich der Reform der Altersvorsorge fest. Für die Politik bedeute dies, dass man die Reform der Altersvorsorge nicht hinausschieben könne.
«Jetziges Rentenniveau ist zu halten»
Wichtig sei, dass die Menschen die Sicherheit haben müssten, dass ihre Renten nicht sinken. Daher sei weder eine Rentensenkung noch ein Systemwechsel geplant, so Berset. «Das jetzige Rentenniveau ist zu halten.»
Bei der Reform sollen die 1. und 2. Säule (AHV und Berufliche Vorsorge) aufeinander abgestimmt betrachtet werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuvor mitteilte. Das heutige Leistungsniveau soll erhalten bleiben: Die Renten sollen nicht sinken. Nach den gescheiterten Reformen der letzten Jahre strebt der Bundesrat an, dass die neuen Massnahmen ab dem Jahr 2020 greifen sollen.
Frühpensionierung ab 58 Jahren
Zu den Leitlinien, die der Bundesrat verabschiedet hat, zählt die Angleichung des Frauen-Rentenalters an jenes der Männer von 65 Jahren. Bei der BVG (berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) soll der frühest mögliche Zeitpunkt des Altersrücktritts auf 58 Jahre angehoben werden. Anreize sollen aber dazu führen, dass die Menschen bis zum Rentenalter 65 oder sogar darüber hinaus arbeiten.
Vorgesehen ist auch eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes und eine mögliche Zusatzfinanzierung, für die beispielsweise die Mehrwertsteuer in Frage kommen könnte.
Auf die Frage eines Journalisten, ob es nicht falsch sei, mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer, die auch die sozial schwachen Schweizer tragen müssten, die Sozialvorsorge zu stützen, antwortet Berset: Entweder man erhöhe diese oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten bei der beruflichen Vorsorge tiefer in die Tasche greifen. Die Möglichkeiten seien eben beschränkt.
Im kommenden Sommer soll Berset dem Bundesrat ein Aussprachepapier mit den konkreten Eckwerten vorlegen. Darin enthalten sein sollen auch Ausführungen zu den finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Ein konkreter Vorschlag könnte Ende 2013 in eine Vernehmlassung gehen.