Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte waren in einem Bericht zum Schluss gekommen, dass die Regierung sich über ihre Kompetenzen hinweggesetzt hatte. Zuständig gewesen wäre für die Untersuchung der Bankrat der Nationalbank (SNB) und nicht die Regierung.
Der Bundesrat betrachtet sich dagegen sehr wohl als zuständig, wie er in einer Stellungnahme festhält. Er hatte sein Vorgehen bereits bei der Publikation des Berichts verteidigt: Die Regierung sei als oberstes Leitungsgremium sowie als Wahlinstanz des SNB-Präsidenten zuständig gewesen.
«Bundesrat musste tätig werden»
Der Bundesrat beruft sich auch auf entsprechende gesetzliche Grundlagen. Zudem argumentiert die Regierung mit der politischen Dimension. «Wäre der Bundesrat nicht tätig geworden, so hätte er die Interessen der Schweiz nicht wahrgenommen – eine Haltung, die für den Bundesrat nicht in Frage kam», heisst es.
SNB-Präsident Hildebrand trat am 9. Januar 2012 zurück, weil es in seinem Umfeld zu problematischen Devisentransaktionen gekommen war. SVP-Nationalrat Christoph Blocher hatte die Vorwürfe später an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey herangetragen.