Sans-Papiers-Kinder dürfen in der Schweiz gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz und des Bundesrats unbehelligt zur Schule gehen. Lehrer sollen sie nicht denunzieren. Das Kindswohl und die Bildung stünden, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, vor anderen staatspolitischen Interessen. Die Schweizer Praxis stützt sich auf die Bundesverfassung und mehrere ratifizierte internationale Abkommen.
Die bestehende Geheimhaltungspflicht für Schweizer Schulen gegenüber Sans-Papiers-Kindern sei schockierend, sagt Freysinger: «Das ist ein Missstand, weil der Rechtsstaat ausgehebelt wird. Es ist normal wenn die Behörden eines Staates wissen, wer auf einem Staatsgebiet lebt und unter welchen Bedingungen. Und das zweite ist, dass diese Kinder rechtlich und auch versicherungstechnisch nicht geschützt sind.»
Widerstand aus Genf
Diese Praxis will er als neuer Erziehungsdirektor in seinem Kanton, im Wallis, ändern. «Wir wollen nicht eine Hexenjagd organisieren. Aber dass die Direktionen, wenn sie informiert sind, das weiterleiten, das scheint mir das Minimum zu sein. So dass man kontrollieren kann, unter welchen Bedingungen diese Kinder leben und ob ihre Rechte gewährleistet sind», so der SVP-Staatsrat Freysinger in der «Tagesschau».
Besonders viele Sans-Papiers-Kinder gehen im Grenzkanton Genf zur Schule – mehr als 1000 gemäss dem Genfer Erziehungsdirektor Charles Beer. Bei ihm und den anderen kommt Freysingers Forderung gar nicht gut an. «Weil das Verraten der Kinder durch die Schulleitung ein Rechtsmissbrauch ist. Wir haben eine Bundesverfassung und internationale Abkommen welche die Rechte der Kinder schützen. Eine Person wird all das nun nicht einfach so ändern», so der Genfer SP-Staatsrat Charles Beer. Neu-Staatsrat Oskar Freysinger will nun prüfen, ob und wie er die bestehende Geheimhaltungspraxis ändern kann.