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Gripen-Gegner reichen Unterschriften in Bern ein
Legende: Wer – wie hier die Gripen-Gegner – Unterschriften für ein Referendum sammelt, hat dafür auch in Zukunft 100 Tage Zeit. Keystone

Schweiz Frist für Referenden wird nicht verlängert

Nach drei gescheiterten Referenden wollte der Nationalrat die Sammelfrist verlängern. Nun hat das Parlament die Vorlage aber begraben: Es bleibt bei 100 Tagen.

An der Sammelfrist für Referenden soll nichts geändert werden. Darin sind sich National- und Ständerat nun einig. Auch künftig müssen die beglaubigten Unterschriften für ein Referendum innert 100 Tagen eingereicht werden.

Der Nationalrat hatte ursprünglich darauf gedrängt, dass Unterschriften noch nachträglich bescheinigt werden können, wenn sie innerhalb der Frist bei der zuständigen Amtsstelle eingetroffen sind. Damit wäre die Referendumsfrist faktisch verlängert worden.

Nicht alles kurz vor Schluss

Das Parlament entschied jedoch, dass Komitees die Unterschriften in Zukunft laufend zur Beglaubigung bei den Gemeinden einreichen müssen, und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist. Damit soll der Arbeitsanfall bei den Gemeinden dosiert werden. Die überprüften Beglaubigungen sollen so rechtzeitig weitergeleitet werden.

Der Nationalrat hatte mit dem Vorschlag zur Verlängerung der Referendumsfrist auf eine Kontroverse reagiert, die 2012 entbrannt war. Damals waren drei Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland nicht zustande gekommen. Die Gegner der Abkommen machten damals Verzögerungen in Gemeinden dafür verantwortlich, dass nicht genügend Unterschriften zusammenkamen.

Nachzählungen nur als Ausnahme

Der Ständerat lehnte die vorgeschlagene Änderung bei der Referendumsfrist jedoch ab, und der Nationalrat gab schliesslich nach. Andere Gesetzesänderungen waren unbestritten: So soll das Wahlmaterial vor den Parlamentswahlen neu mindestens drei Wochen statt wie bis anhin zehn Tage vor den Wahlen zugestellt werden. Damit dies möglich ist, wird die Wahlanmeldefrist auf den August des Wahljahres vorverschoben.

Fallen die Resultate von Abstimmungen und Wahlen sehr knapp aus, gibt es in der Regel keine Nachzählung. Das Parlament hat entschieden, dass nur nachgezählt wird, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die geeignet sind, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen. Eine Minderheit hatte darauf gedrängt, dass bei knappen Ergebnissen immer nachgezählt werden muss.

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