Teilzeitarbeit ist in der Schweiz sehr beliebt. Aber vielen ist kaum bewusst, wie stark dies die Altersvorsorge schmälert. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) fordert deshalb eine bessere Information darüber.
Die SKG empfiehlt Frauen und Männern grundsätzlich, ihr Pensum nicht auf unter 70 Prozent fallen zu lassen. Wer längere Zeit weniger als 50 Prozent arbeitet, laufe Gefahr, nach der Pensionierung mit dem Existenzminimum von 3100 Franken für eine Einzelperson auskommen zu müssen. Oder dann stark vom Partner abhängig zu sein. Eine Scheidung erhöhe das Risiko noch.
«In der Schweiz steht bei den Frauen der Beruf nicht so sehr im Zentrum wie bei den Männern. Dazu fehlende Strukturen, die es Müttern erlauben, mit höherem Pensum erwerbstätig zu sein», sagt Silvia Hofmann, Präsidentin der SKG, der «Tagesschau».
Studie Konferenz der Gleichstellungs-Beauftragen (SKG)
Ihren Befund stützt die SKG auf eine Studie, die in Bern präsentiert wurde. Im Auftrag der SKG ermittelten Giuliano Bonoli (IDHEAP, Universität Lausanne) und Eric Crettaz (Hochschule für Soziale Arbeit Genf) auch den Einfluss des Beschäftigungsgrads auf die Leistungen der Altersvorsorge.
Viele Teilzeitangestellte - vor allem bei Frauen
Wer sein Arbeitspensum senke, werde dies im Alter im Portemonnaie spüren. Über die Konsequenzen eines tieferen Pensums sollten Erwerbstätige deshalb präzis, transparent und verständlich informiert werden, fordern die Gleichstellungsbeauftragten.
In der Schweiz ist Teilzeitarbeit laut der SKG verbreitet wie kaum in einem anderen europäischen Land. Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind indes enorm: Rund 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, während es bei den Männern nur etwa 16 Prozent sind. Darum sind auch eher Frauen von einer Einbusse betroffen, wenn sie etwa zur Kinderbetreuung ihr Arbeitspensum reduzieren.
Empfehlungen der SKG
- Arbeitnehmer : Auswirkungen von Teilzeitarbeit und Altersvorsorgeleistungen beobachten. Mit einem durchschnittlichen Mindestpensum von 70 Prozent besteht das geringste finanzielle Risiken, selbst im Falle einer Scheidung.
- Unternehmen : Lohngleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen und flexible Arbeitszeitmodelle auf allen Hierarchiestufen ausbauen.
- Pensionskassen : Geschäftsberichte mit geschlechtsspezifischen Daten ergänzen, damit die Verteilung der Geschlechter bei den obligatorischen und überobligatorischen Leistungen sichtbar wird.
- AHV-Ausgleichskassen und Pensionskassen : Information der Arbeitnehmer über die persönliche Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse) und die zu erwartenden Altersleistungen.
- Bund, Kantone, Gemeinden : Familienergänzende Tagesstrukturen finanzieren.
- Parlament (Bund und Kantone) : Vollen Abzug von familienergänzenden Betreuungskosten gewähren und Individualbesteuerung einzuführen.
- Bundesparlament : Tiefe Einkommen inklusive Teilzeitarbeit bei der Reform «Altersvorsorge 2020» besser schützen.