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Schweiz Fussball-Anhänger ziehen vor Gericht

Der Kanton Luzern ist im Januar dem verschärften Hooligan-Konkordat beigetreten. Fans aus mehreren Kantonen wehren sich. Jetzt haben sie beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Ihre Begründung: Das Konkordat beeinträchtige die Grundrechte der Fans.

Als vierter Kanton nach Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Uri trat Luzern am 10. Januar 2013 dem verschärften Hooligan-Konkordat bei. Zu den Neuerungen des Konkordats gehören unter anderem eine Bewilligungspflicht für die Veranstalter von Spielen der obersten Liga, Vorschriften für die An- und Rückreise der Fans, Ausweiskontrollen, Körperdurchsuchungen und Rayonverbote.

Die Verschärfung des Konkordats beeinträchtige verschiedene Grundrechte der Fans wie die Bewegungsfreiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit, der Schutz der Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit, schreibt Tobit Schäfer, Grossrat Basel-Stadt (SP), in einer Mitteilung. Deshalb hätten er und weitere Fussballfans aus verschiedenen Kantonen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.

Konkordat in weiteren Kantonen umstritten

Die geplanten Massnahmen seien kaum mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit und Willkürfreiheit vereinbar, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sieht indes kein Problem mit dem Konkordat: Dieses verletzte keine Grundrechte, sagt Präsident Hans-Jürg Käser zu SRF.

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