Neu können in der ganzen Schweiz Freiheitsstrafen mit Fussfessel von einer Dauer zwischen 20 Tagen und 12 Monaten ganz oder teilweise ausserhalb eines Gefängnisses verbüsst werden. Fussfesseln können auch bei Straftätern am Ende langer Haftstrafen eingesetzt werden.
Weitere Neuerungen beim Sanktionenrecht
- Geldstrafen dürfen noch maximal 180 Tagessätze entsprechen. Ein Tagessatz ist zwischen 30 und 3000 Franken. Für Härtefälle gilt ein Tagessatz von 10 Franken.
- Es können kurze Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten ausgesprochen werden, unbedingt oder bedingt.
- Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten Dauer können auch in Form von gemeinnütziger Arbeit vollzogen werden, angeordnet von den Strafvollzugsbehörden.
Die Altersgrenze für den Abschluss von Massnahmen für junge Straftäter wird von 22 auf 25 Jahre angehoben. Diese Neuerung ist schon ab
1. Juli 2016 in Kraft.