Die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates müssen somit private Haushalte voraussichtlich bis 2018 weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen.
Die privaten Veranstalter (Lokalradios, Regionalfernsehen) sowie die Nutzungsforschung, die Förderung von neuen Technologien, das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Billag erhalten ebenfalls einen Gebührenanteil.
Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen. Die Gesetzesänderung hätte die Einführung eines neuen Abgabesystems zur Folge, das voraussichtlich auf Anfang 2019 zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für private Haushalte führen wird.