Die Anstiftung fand in einem schwierigen familiären Umfeld statt: Eine junge Frau hatte mit ihrem Ehemann in Bern direkt neben den Schwiegereltern gelebt. Ihr Gatte war psychisch krank und konsumierte Drogen. Als er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, verliess sie ihn.
Briefe an Nachbarn und Gemeindepräsident
Die Schwiegermutter forderte daraufhin den Vater und die Brüder ihrer Schwiegertochter auf, «ihre Ehre zu reinigen». Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass damit die Tötung der Schwiegertochter gemeint war. Briefe ähnlichen Inhalts erhielten auch die Nachbarn der Familie sowie der dortige Gemeindepräsident.
Das Berner Obergericht sprach die Frau im Januar 2012 der versuchten Anstiftung zu Mord schuldig und verurteilte sie zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun abgewiesen und das Verdikt des Obergerichts bestätigt.