Die Veröffentlichung eines geheimen Nagra-Papiers zum Atommüllendlager hat ein juristisches Nachspiel: Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnet eine Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Die Klage richtet sich gegen einen ehemaligen Nagra-Mitarbeiter und gegen Unbekannt. Die BA bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung».
Atommülllager-Entscheid schon gefallen?
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am 2. April die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Bereits im Oktober hatte die Atomabfall-Genossenschaft Nagra mitgeteilt, dass ein ehemaliger Mitarbeiter das interne Dokument an Nuklearexperte Marcos Buser und Geologie-Professor Walter Wildi weitergegeben habe.
Das Papier legt nahe, dass bereits entschieden ist, wo dereinst die nuklearen Abfälle gelagert werden sollen – trotz laufender Standortsuche. Die «SonntagsZeitung» hatte das Dokument im Oktober veröffentlicht.
Das Umweltdepartement (UVEK) von Doris Leuthard kam allerdings in seinen Abklärungen zum Schluss, dass die Standortsuche für Atommüllendlager korrekt ablaufe. Lediglich bei den Verfahrensregeln zwischen den Bundesbehörden untereinander und mit der Nagra ortet das UVEK Verbesserungsbedarf.