Das Forschungs- und Archivierungszentrum Cinémathèque Suisse in Penthaz (VD) soll ein digitales Archiv für Schweizer Filme erstellen. Es lagern über 70‘000 Kopien von Filmen dort. Rechtlich gesehen ist es eine private Stiftung, die die meisten Gelder vom Bundesamt für Kultur erhält. Um diese Gelder geht es denn auch in der aktuellen Diskussion: Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat einen Kredit über 6 Millionen Franken sistiert.
Im Herbst hätten die eidgenössischen Räte über diesen Beitrag entscheiden müssen. Es handelt sich um Geld für einen Lagerraum für digitalisierte Daten. Vorläufig kann dieser nun nicht eingerichtet werden.
Offiziell hat das Bundesamt den Kredit aus Spargründen sistiert. Eine Recherche der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom 5. August weist allerdings darauf hin, dass seit 2013 ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Verwendung der Bundesgelder vorliegt. Dieser attestiert der Stiftung, sie gehe nicht professionell mit den Bundesgeldern um. Zudem, sagt der Bericht aus, hätten das Filmarchiv und das Bundesamt für Kultur (BAK) keine echte Strategie der Digitalisierung.
Nötige Kontrollinstrumente nun vorhanden
Der Vorwurf, man sei mit dem Geld nicht professionell umgegangen, sei veraltet, sagt Stiftungsratspräsident Marc Wehrlin: «Die Kontrolle hat das Jahr 2012 betroffen. Wir waren uns damals bewusst, dass wir nicht über alle nötigen Kontrollinstrumente verfügen. Das haben wir nun geändert.» Sogar im Bericht sei schon vermerkt, dass zielführende Massnahmen getroffen worden seien.
Zwischenzeitlich seien die üblichen Managementvorgaben aufgebaut worden, eine Buchhaltung und ein Budget, in dem festgehalten sei, wie viel Geld in die einzelnen Bereiche fliesst. «So ist einsehbar, wie viel wir in die Archivierung, Vermittlung, usw. investieren und es gibt ein klares Projektmanagement.» Auch seien seit 2013 Vergabevorschriften eingeführt worden. «Für Beträge über 10‘000 Franken müssen drei Offerten eingeholt werden.»
19,2 Millionen Franken reichen nicht für alles
Die 19,2 Millionen Franken, die die Cinémathèque Suisse bereits erhalten habe, seien nicht nur für die Digitalisierung vorgesehen gewesen, sondern auch für Personalkosten, für verbesserte Archivierung, für Studien und nicht zuletzt für die Eröffnung des neuen Archivs in Penthaz.
Diese wurde nun ins Jahr 2019 verschoben und gewisse Investitionen wurden nicht getätigt. Man sei nun daran, mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik eine interne oder externe Zwischenlösung zu finden, sagt Wehrlin. Und: «Die digitale Archivierung, wie sie gegenwärtig gemacht wird, entspricht nicht den Sicherheitsmassstäben und nicht unseren professionellen Ansprüchen.»
Es sei aber schon immer bekannt gewesen, dass das Geld nur bis Ende 2015 reiche. «Wir haben Berechnungen bis 2020 gemacht. Digitale Filmarchivierung kostet leider viel Geld.»
«Unprofessionelle Digitalisierung»
Zum Vorwurf der unprofessionellen Digitalisierung im Bericht der Finanzkontrolle äussert sich auch eine Professorin für Filmwissenschaften an der Uni Zürich, Barbara Flückiger. Man könne nicht einfach Filme digitalisieren, man müsse sich an die internationalen Standards halten und restaurationsethischen Prinzipien genügen, sagt sie. «Ich habe Medienberichten entnommen, es gebe schon Beschaffungspläne für die Hard- und Software. Das wurden meines Wissens nie offengelegt.»
Das seien Entscheidungen, die sehr langfristige Auswirkungen hätten und an denen auch ein öffentliches Interesse bestehe, schliesslich wolle man das Archiv auch nutzen können. Am besten würde man dazu eine Expertise eines aussenstehenden Experten machen lassen, meint Flückiger.