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Schweiz Genf: Wieder Freigang für ungefährliche Häftlinge

Mutig oder einfach nur konsequent nach Gesetz? Genf lockert das Ausgangsverbot für Häftlinge – aber nicht für alle.

Nach der Tötung einer Sozialtherapeutin lockert Genf wieder seine Regelungen für Häftlinge. Wer nicht als gefährlich eingestuft wird, erhält seit knapp einer Woche wieder Freigänge.

Die Lockerung des Verbots trat am vergangenen Mittwoch in Kraft, wie die Genfer Sicherheitsdirektion erklärte. Sie bestätigte damit einen Bericht der Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève».

Ausgenommen von den lockeren Ausgangsregeln sind auch Häftlinge im Zentrum La Pâquerette. Der mutmassliche Mörder der Sozialtherapeutin war in dieser Anstalt untergebracht.

Häftlinge aus La Pâquerette müssen warten

Die rund 130 als gefährlich eingestuften Häftlinge im Kanton Genf hingegen bleiben hinter Gitter und erhalten keinen Ausgang, wie ein Sprecher erklärte. Diese Gefangene müssen bis mindestens nächstes Jahr auf Freigänge warten.

Erst im Schlussbericht zum Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin werden die neuen Regelungen zu begleiteten Freigängen formuliert sein.

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