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Schweiz Gentech-Felder nur mit Sicherheitsdistanz

Der Anbau von genveränderten Pflanzen soll in der Schweiz erlaubt werden. Aber nur mit einer Isolationsdistanz zu den herkömmlichen Feldern. Das schlägt der Bundesrat vor. Widerstand ist programmiert.

Pflanzen in Töpfen
Legende: Vorerst ist der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nur unter kontrollierten Bedingungen möglich. Keystone

In der Schweiz ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bislang verboten. Das soll sich ändern. Das Anbau-Moratorium läuft 2017 aus. Wie weiter? Dazu hat der Bundesrat nun ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt.

Grundsätzlich ist er der Meinung, dass gentechnisch veränderte Sorten (GVO) in der Schweiz angebaut werden dürfen. Vorausgesetzt, sie sind bewilligt und haben den Stempel «sicher». Zwar brächten solche Pflanzen der Landwirtschaft momentan keinen Vorteil, dürften aber auch nicht einfach verboten blieben, findet die Regierung.

Koexistenz, aber mit Abstand

Gegen den Anbau von GVO-Pflanzen gibt es viel Widerstand, und es gibt viele Befürchtungen über die Auswirkungen auf die Natur.

Audio
Bundesrat ebnet den Weg für Gentech-Anbau ab 2018
aus Echo der Zeit vom 30.01.2013. Bild: Archiv Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 14 Sekunden.

Koexistenz, aber in Schranken - so heisst deshalb der Grundsatz des Bundesrates. Gentechnisch veränderte und konventionelle Produkte sollen auf den Feldern der Schweiz nebeneinander Platz haben. Dazu müssen Bauern aber einige Massnahmen ergreifen.

Herkömmliche Kulturen sollen geschützt werden. Das heisst konkret: Wer GVO-Pflanzen anbaut, muss einen sogenannten Isolationsabstand einhalten. So muss etwa zwischen einem Bio – und einem GVO-Kartoffelacker ein Abstand von 12 Metern bestehen. Maisfelder müssen 100 Meter voneinander entfernt liegen. Zum Wald oder zu Hecken reicht eine Distanz von sechs Metern.

Bauern kritisieren zu kurze Distanz

Damit reduziere man das Risiko der Verunreinigung von herkömmlichen Pflanzen auf ein Prozent. Das sagt Markus Hardegger, vom Bundesamt für Landwirtschaft gegenüber Radio SRF.

Diese Abstände seien «lächerlich». Das sagt Bauernverbandspräsident Markus Ritter. Insekten könnten Pollen über weite Distanzen verfrachten. Die Annahmen stimmten nur, wenn man von ganz normalem Wetter ausgeht, ohne starke Winde.  

Haftung zentral

Der oberste Bauer denkt noch weiter: «Wer trägt den Schaden, wer haftet, wenn ganze Bestände verunreinigt werden?» Er weiss: Die Konsumenten in der Schweiz sind gegenüber Gentech-Nahrung sehr kritisch eingestellt.

Audio
Sind die Massnahmen ausreichend? (Markus Hardegger, BA für Landwirtschaft im Gespräch mit Pascal Krauthammer)
aus SRF 4 News aktuell vom 30.01.2013.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 12 Sekunden.

Für den Bundesrat ist die Antwort klar: Das Risiko tragen die Saatguthersteller.  Beispielsweise Syngenta. Diese müssten dafür besorgt sein, dass die Bauern die gentechnisch veränderten Sorten sorgfältig pflanzen. Jan Lucht vom Industrie-Dachverband Science Industries nimmts gelassen. Er ist überzeugt, dass es in den allermeisten Fällen keine Probleme geben wird. «Wir glauben nicht, dass es in Zukunft eine Prozesswelle und grosse Schadenersatzforderungen gibt.»

Auch GVO-freie Zone möglich

Für Bauern, denen all das nicht reicht, lässt der Bundesrat eine Hintertür offen. Es soll nämlich auch möglich sein, ganze Gebiete als GVO-frei zu deklarieren. Etwa, wenn die Parzellen zu klein sind oder wenn alle Landwirte in der Gegend das so wollen.

Auch die Konsumentinnen und Konsumenten können noch entscheiden, was bei ihnen auf den Tisch kommt.  Der Bundesrat betont nämlich, ihre Wahlfreiheit müsse immer garantiert sein. 

Die Vorschläge des Bundesrates gehen nun in die Vernehmlassung. Bis zum 15. Mai haben interessierte Kreise Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

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