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Schweiz Gericht empfiehlt Bundesrat kollektive Aufnahme von Syrern

Die dramatische Lage in Syrien rechtfertigt die kollektive Aufnahme Schutzbedürftiger aus dem Bürgerkriegsland. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Die Migrationsbehörden widersprechen – für sie ist das Kriterium der Massenflucht in die Schweiz nicht gegeben.

Die Brutalität des syrischen Bürgerkriegs hat Folgen auch für die Schweiz. Bereits Anfang Monat reagierte der Bundesrat auf die Krise und beschloss, dieses Jahr 1000 Flüchtlinge aufzunehmen. Doch das Bundesverwaltungsgericht ist der Meinung, dass das nicht genügt.

Artikel 4

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Gemäss Artikel 4 kann die Schweiz Schutzbedürftigen für die Dauer eines Krieges oder einer Situation allgemeiner Gewalt vorübergehenden Schutz gewähren. Die Entscheidungskompetenz dafür liegt beim Bundesrat.

Ungewöhnlich direkt rufen die Richter den Bundesrat dazu auf, Artikel 4 des neuen Asylgesetzes anzuwenden. Das heisst: allen Flüchtingen aus Syrien vorübergehend Schutz zu gewähren. Die Entscheidkompetenz dafür liegt beim Bundesrat, wie das Bundesverwaltungsgericht explizit festhält.

Genugtuung bei der Schweizer Flüchtlingshilfe

Der Generalsekretär der Schweizer Flüchtlingshilfe, Beat Meiner, reagiert erfreut auf die Aufforderung der St. Galler Richter: «Das ist richtig und entspricht auch der Forderung, die wir früher aufgestellt haben.»

Der Schutzstatus sei extra für die Bewältigung grosser Fluchtbewegungen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten geschaffen worden. «Dieser Artikel passt also ganz genau zur aktuellen Situation in und um Syrien», schliesst Meiner.

Wer ist Flüchtling, wer nicht?

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Wegen des Krieges kamen gemäss Schätzungen der Vereinten Nationen bis Dezember 2014 mindestens 191'000 Menschen ums Leben. Mehr als 3,2 Millionen sind aus Syrien geflohen und 7,6 Millionen gelten als intern vertrieben.

Die Richter argumentieren, die Situation in Syrien sei so dramatisch und verschlechtere sich dermassen rasend schnell, dass die Asylbehörden ihre Kriterien laufend anpassen müssten. Inzwischen gälten Asylbewerber, die normalerweise keine Chance auf Anerkennung hätten, als Flüchtlinge. Bereits vor drei Wochen erklärte das Gericht Militärverweigerer aus Syrien für politisch verfolgt.

Das neueste Urteil geht noch weiter und besagt, dass in Syrien jeder Protest brutal unterdrückt werde. Selbst jemand, der lediglich an einer Demonstration teilgenommen habe, müsse deshalb als Flüchtling gelten – vorausgesetzt die Person wurde vom syrischen Regime bei einer Demonstration erkannt, sagen die Richter.

Staatssekretariat für Migration anderer Meinung

Das Staatssekretariat für Migration reagiert ablehnend auf den Appell des Gerichts, erstmals den Schutz-Artikel anzurufen. Die Sprecherin Lea Wertheimer erklärt: «Dieser Artikel ist vorgesehen für eine Massenflucht in die Schweiz, also wenn ganz viele Personen in der Schweiz um Asyl ersuchen.» Zuletzt sei das im Jugoslawienkrieg der Fall gewesen, als 48'000 Flüchtlinge in die Schweiz kamen.

Aus Syrien sind derzeit knapp 3000 Asylgesuche hängig. Im Februar wurden 155 neue Gesuche registriert. Deshalb kommt das Staatsskretariat für Migration zum Schluss: «In Bezug auf Syrien können wir sagen, dass die legalen Bedingungen für diesen Artikel 4 nicht gegeben sind.»

Dies, weil keine Massenflucht von syrischen Personen in die Schweiz erreicht sei. Man spreche über eine Massenflucht im Krisengebiet selbst, aber nicht in die Schweiz, so Wertheimer.

Die Schweiz gewährt heute den syrischen Asylbewerbern eine vorläufige Aufnahme. Die neue Praxis des Bundesverwaltungsgerichts sorgt nun dafür, dass vermehrt Syrer auch offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden. Damit erhalten sie das Recht, zu arbeiten und auch ihre Familien ins Land zuholen.

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