Der ehemalige Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard ist zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 120 Franken und einer Busse von 2400 Franken verurteilt worden. Damit ist das Bundesstrafgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert, Hainards Verteidiger einen Freispruch. Das Bundesstrafgericht hat Hainard in beiden Anklagepunkten – Amtsmissbrauch und Verletzung fremder Gebietshoheit – schuldig gesprochen.
Zu verantworten hatte sich Hainard wegen Handlungen aus dem Jahr 2009. Damals war er als stellvertretender Bundesanwalt tätig. In dieser Funktion untersuchte er einen internationalen Fall von Drogenhandel.
Dubiose Ermittlungsmethoden und Befragungen
Hainard reiste für eine Befragung nach Peru. Die zu befragende Person war aber in der Zwischenzeit in die Schweiz geflüchtet. Hainard soll den Mann stark unter Druck gesetzt haben.
Er teilte ihm mit, er könnte aufgrund seines illegalen Aufenthalts in der Schweiz inhaftiert werden. Der Mann flog daraufhin auf der Stelle und auf eigene Kosten nach Montevideo in Uruguay.
Dort soll Hainard in der Schweizer Botschaft eine Einvernahme durchgeführt haben – ohne Rechtshilfegesuch und ohne Wissen der Behörden Uruguays. Für diese Tatbestände wurde Hainard im Dezember 2013 zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Er zog das Urteil aber weiter.
Schon der zweite Prozess
Bereits Mitte September war Hainard für seine «Wildwest-Methoden» als Staatsrat schuldig gesprochen worden. Wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt sowie einer Busse von mehreren Tausend Franken.