Wie konnte ein Häftling in seiner Zelle sterben? Das Waadtländer Kreisgericht Nord in Renens durchleuchtet einen Monat lang den Tod des 30-jährigen Häftlings.
Angeklagt sind neun Personen, darunter Gefängnispersonal und Rettungskräfte. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung, Gefährdung des Lebens und der Gesundheit sowie Unterlassung von Hilfeleistung.
Vor Gericht gaben die angeklagten Wärter oft an, sich nicht mehr präzise erinnern zu können. Auch korrigierten sie ihre Aussagen, welche sie nach dem Tod des Häftlings zu Protokoll gegeben hatten.
Zwei Wärter gaben übereinstimmend an, dass sie den Häftling noch nie so aufgeregt erlebt hatten.
Er habe sieben Jahre lang fast täglich mit dem Häftling gearbeitet, sagte etwa einer der Angeklagten. Er habe ihn aber noch nie in einem solchen Zustand gesehen. Der Häftling sei «furchterregend und hart» gewesen. Zudem habe der Insasse gegen mehrere Wärter Morddrohungen ausgestossen.
Wärter warteten auf Sondereinheit
In der Nacht auf den 11. März 2010 um 00.50 Uhr hatte der 30-Jährige in der Waadtländer Strafanstalt Bochuz die Matratze in seiner Zelle angezündet. Die Wärter löschten das Feuer, die Zelle des als gefährlich eingestuften Mannes betraten sie aber nicht. Stattdessen warteten sie auf das Eintreffen einer Spezialeinheit.
Um 2.30 Uhr hörte das Personal den Inhaftierten nicht mehr atmen, worauf sie um 2.43 Uhr die Zelle betraten. Um 2.53 Uhr traf die Sondereinheit ein. Um 3 Uhr stellte ein Arzt den Tod des Mannes fest.
Die Waadtländer Justiz wollte zuerst keine Anklage stellen. Die Schwester des Verstorbenen ging jedoch bis vor Bundesgericht. Dieses wies die Justiz an, eine Anklage zu eröffnen.