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Eine Frau putzt die Lamellenstoren von aussen, fotografiert von innen.
Legende: Vereinfacht abrechnen sollen vor allem Private können, die zum Beispiel eine Putzfrau beschäftigen. Keystone

Schweiz Gesetz gegen Schwarzarbeit als Steuerschlupfloch

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wurde vor sechs Jahren eingeführt, damit Private etwa die Arbeit der Putzfrau legal abrechnen. Das unbürokratische Instrument zur Verhinderung von Schwarzarbeit haben nun aber auch Firmen entdeckt: Sie nutzen es als Steuerschlupfloch.

Wer sich den Lohn nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren auszahlen lässt, bezahlt auf dem Einkommen nur gerade 5 Prozent Steuern. Dabei gibt es allerdings einige Hürden: So darf der Lohn maximal 21'150 Franken pro Jahr betragen. Ausserdem richtet sich das Verfahren vor allem an private Arbeitsverhältnisse wie wie zum Beispiel im Putz- oder Kinderhüte-Bereich. Eingeführt wurde die Abrechnungsmethode 2010 mit dem Ziel, die Schwarzarbeit in der Schweiz zu bekämpfen.

Willkommenes Steuerschlupfloch

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Inzwischen sei das Verfahren über den ursprünglichen Zweck hinaus zu einem willkommenen Steuerschlupfloch geworden, sagt Andreas Dummermuth, der die Kantone als Präsident der Konferenz der AHV-Ausgleichskassen vertritt. Es sei etwa festgestellt worden, dass gewisse Firmen Verwaltungsrats-Honorare über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abgewickelt hätten. «Es wurde zu einem Steuerspar-Vehikel», hält Dummermuth fest.

Die ursprüngliche Idee des vereinfachten Abrechnungsverfahrens sei gewesen, die Abrechnung etwa von Reinigungspersonal Privater zu vereinfachen, blickt Dummermuth zurück. Doch dann hätten Treuhänder bemerkt, dass man so Geld sparen kann. Die Folge: «Immer mehr Firmen sind darauf aufgesprungen.» Einige Unternehmen hätten gar eigens neue Firmen gegründet und einen Teil der Löhne dorthin ausgelagert, um das Steuerschlupfloch zu nutzen.

Gericht: Primär für Private gedacht

Wie hoch die Einbussen bei den Steuern sind, können zwar weder Kantone noch Bund genau beziffern. Trotzdem betont Kantonsvertreter Dummermuth, dass «man hier einen Riegel schieben» müsse. Denn es sei die Masse an kleinen Summen, die am Schluss ins Gewicht falle.

Im Kanton Bern schritt kürzlich das Verwaltungsgericht ein: Es schloss einen Verwaltungsrat eines Unternehmens vom vereinfachten Abrechnungsverfahren aus. Als Begründung führte das Gericht sinngemäss an, das Verfahren sei für private Haushalte gedacht. Firmen dürften es nur dann anwenden, wenn Mitarbeiter nur für kurze Zeit mit kleinen Pensen beschäftigt würden. Dabei gehe es stets darum, Angestellte anzumelden statt sie schwarz arbeiten zu lassen.

Wirtschaftsvertreter gegen Verschärfung

Reagiert hat auch der Bundesrat: Er will die Regeln deutlich verschärfen und das vereinfachte Abrechnungsverfahren künftig auf Angestellte in privaten Haushalten beschränken. Doch dagegen wehren sich die Wirtschaftsvertreter. Eine solche Verschärfung sei übertrieben, sagt Daniela Lützelschwab vom Arbeitgeberverband. Denn schon heute könnten die Steuerämter gegen Missbrauch vorgehen.

«Wir sind der Ansicht, dass eine Verschärfung der Regeln nicht der richtige Weg ist», betont Lützelschwab. Der Arbeitgeberverband sei dagegen, Firmen und Vereine zu «bestrafen» und ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren zu verunmöglichen, nur weil «einige» das Verfahren für «andere Zwecke» benutzen würden.

Das Parlament entscheidet wohl noch dieses Jahr, ob es die Schraube anziehen will. CVP, FDP und SVP sind – wie der Arbeitgeberverband – skeptisch. Es ist also sehr gut möglich, dass das Steuerschlupfloch offen bleibt.

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