Für Auslandschweizer soll es in Zukunft nicht mehr so viel Freiheit geben bei der Wahl ihrer Stimmgemeinde. Im neuen Auslandschweizergesetz soll die Rechtsstellung der Auslandschweizer an jene der Inländer angepasst werden. Gestimmt werden soll am letzten Wohnsitz.
Heute können Auslandschweizer frei wählen, in welcher ihrer früheren Wohnsitz- oder Heimatgemeinden sie ihr Stimmrecht ausüben wollen. Diese Wahlmöglichkeit fehlt Schweizerinnen und Schweizern, die in der Schweiz wohnen. Für sie ist der politische Wohnsitz zugleich die Gemeinde, in der sie ihre Stimme abgeben.
Weil alle Schweizer gleich behandelt werden sollen, sieht die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats im Entwurf für ein neues Auslandschweizergesetz eine fixe Regelung vor: Schweizer, die im Ausland leben, üben ihr Stimmrecht an ihrem letzten Wohnsitz aus. Haben sie nie einen Wohnsitz in der Schweiz gehabt, so ist die Heimatgemeinde die Stimmgemeinde.
Der Gesetzesentwurf ist seit Montag in der Vernehmlassung. Angesichts dieser geplanten Einschränkung hält der Bundesrat nichts davon, die Wahlmöglichkeit sogar noch auszubauen, wie er einen Vorstoss von Nationalrat Antonio Hodgers (GE/Grüne).