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Ein Arbeitssuchender auf dem HB Zürich.
Legende: EU-Bürger auf Arbeitssuche in der Schweiz: Wer erfolglos ist, soll rasch gehen. Doch die Fristen lassen Spielraum. Keystone

Schweiz Härtere Praxis für Stellensuchende aus EU – ein frommer Wunsch

Wer aus der EU in die Schweiz kommt und keine Stelle findet, soll rascher wieder ausreisen. Dies kündigte Justizministerin Sommaruga im Frühling an und stellte eine Anmeldepflicht gleich bei der Einreise in Aussicht. «Rechtlich wie praktisch nicht umsetzbar», heisst es aber jetzt bei den Kantonen.

Es war Ende April, als Justizministerin Simonetta Sommaruga über die härtere Gangart gegenüber arbeitslosen Einwanderern aus der EU informierte: Diese sollten sich in der Schweiz künftig unmittelbar nach ihrer Ankunft bei den Migrationsbehörden anmelden. Dadurch müssten erfolglose Stellensuchende die Schweiz auch wieder rascher verlassen.

Die sofortige Anmeldung darum, weil ab diesem Zeitpunkt die Fristen zu laufen beginnen: Einwanderer dürfen sechs Monate lang in der Schweiz bleiben und eine Stelle suchen. Heute müssen sich EU-Bürger erst 90 Tage nach der Einreise anmelden.

Gar nicht umsetzbar?

Seit Sommarugas Ankündigung im April ist mehr als ein halbes Jahr verstrichen. Umgesetzt ist die Verschärfung nicht – weil sie sich gar nicht umsetzen lässt.

Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Präsident der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden Marcel Suter: «Das kann man praktisch nicht umsetzen und ich bin klar dar Meinung, dass das auch rechtlich nicht geht», sagt er gegenüber SRF.

Denn das Freizügigkeitsabkommen garantiere EU-Bürgern drei Monate Aufenthalt in der Schweiz ohne Anmeldung. Ohnehin lasse sich eine «Anmeldepflicht ab Tag 1» auch praktisch nicht durchsetzen, denn dafür müssten die Personen registriert werden können. Dies wiederum sei wegen dem Wegfall der Grenzkontrollen natürlich nicht möglich.

BFM: «Klärungsbedarf»

Das Bundesamt für Migration bestätigt die Probleme: Es gebe «Klärungsbedarf». Im Frühling werde über das weitere Vorgehen entschieden. Kantonsvertreter Suter hat die Angelegenheit bereits abgeschrieben: «Das wird auch im Frühling nicht gehen, weil das Freizügigkeitsabkommen noch genau gleich ausgestaltet sein wird wie heute.»

Fazit: Die Ankündigung von Justizministerin Sommaruga im April war übereilt. Ob die Schweiz die Gangart gegenüber Einwanderern auf Stellensuche verschärft oder überhaupt verschärfen kann, ist höchst zweifelhaft.

Kurzaufenthaltsbewilligungen für Stellensuche

Es geht vor allem um Portugiesen, Spanier und Italiener. Anspruch auf Unterstützung haben Einwanderer auf Stellensuche nicht. Einzelne Städte gewähren ihnen dennoch Sozialhilfe. So erhielten 2010 rund 3000 Menschen eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Stellensuche. Zwei Jahre später waren es 4000. Im laufenden Jahr werden es noch einmal deutlich mehr sein.

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