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Schweiz Häusliche Gewalt: Kaum Strafen für Täter

Vor zehn Jahren wurde die Häusliche Gewalt zum Offizialdelikt erklärt. Ziel: Null-Toleranz. Die Bilanz heute ist ernüchternd: Nur wenige Fälle werden rechtlich verfolgt. Eine Änderung der heutigen Praxis verlangen nicht nur Fachleute. Auch das Parlament wird darüber befinden müssen.

In der Schweiz werden die meisten Verfahren zu häuslicher Gewalt sistiert. Die Täter bleiben damit straflos. Im Kanton Zürich beispielsweise sind es bis zu 80 Prozent der Verfahren – meist auf Antrag des Opfers.

Möglich macht dies die Gesetzgebung. Obwohl Häusliche Gewalt seit 2004 als Offizialdelikt gilt, ermöglicht Art. 55a StGB, dass ein Opfer ein Verfahren stoppen kann. Nicht selten auf Druck des Partners. Oder weil das Opfer glaubt, die Beziehung sei trotz Gewalt noch zu retten.

Cornelia Kranich, juristische Co-Leiterin der Zürcher Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt sagt gegenüber der «Rundschau»: «Vielen Opfern von häuslicher Gewalt passiert, dass der Partner verspricht, er werde sich bessern, bringt vielleicht noch Blumen nach Hause. Dann ziehen sie ihre Anzeige zurück. Sie unterschätzen dabei, dass wenn es einmal zu Gewalt kommt, es eine Frage der Zeit ist, bis er wieder gewalttätig wird.»

Die Möglichkeit einer Sistierung war nur als Ausnahme gedacht – heute ist sie die Regel. Auch die Zahlen aus dem Kanton Aargau belegen das: 900-mal musste die Polizei intervenieren, in knapp der Hälfte der Fälle kam es zu einer Anzeige. Von diesen 450 Fällen wurden 400 eingestellt, in 40 kam es zu einer Anzeige beziehungsweise zu einem Strafbefehl.

Druck auf Opfer

Auch Arjana K. hat zuerst eine Anzeige gemacht und diese dann auf Druck ihres Mannes wieder zurückgezogen: «Ich musste die Anzeige zurückziehen, er hat mich mit der Waffe bedroht. Ich hatte gar keine andere Wahl. Die Polizei hat keine Ahnung, was das heisst, wenn man bedroht wird und die Anzeige zurücknehmen muss.»

Die damals zuständige Behörde stellte das Verfahren ein – ohne mit Arjana K. vorgängig zu reden. Ein üblicher Vorgang in der Praxis, den die St.Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter kritisiert und im Parlament einen Vorstoss eingereicht hat. Der Bundesrat hat einen Bericht in Aussicht gestellt, der die Sistierung genauer untersuchen soll.

Droht zu töten

Der Fall von Arjana K. zeigt aber auch andere Lücken in der heutigen Praxis auf: Arjana K. wird von ihrem Mann aufs massivste bedroht. Er werde sie töten, droht er, doch einen Schutz gibt es für das Opfer nicht. Der Mann wurde bereits mehrmals in Untersuchungshaft gesetzt, dann wieder mit Auflagen entlassen.

Die Behörde stösst an ihre Grenze. «Er hat ein Kontakt- und Rayonverbot erhalten, musste in eine Therapie gehen. Er hat so getan, also ob er mitmache, hat sich aber nie daran gehalten. Wir haben von der Staatsanwaltschaft alles versucht, ihn hinter Gitter zu bringen und mussten dann feststellen, dass er nach einer gewissen Zeit wieder raus kam und keine Besserung da war», sagt Daniel von Däniken, stellvertretender Oberstaatsanwalt. Arjana bleibt einzig, dass sie untertaucht. Nur so fühlt sie sich sicher.

Eine andere Möglichkeit gebe es zurzeit nicht, sagt Sozialarbeiterin Judith Hochstrasser von der Aargauer Beratungsstelle Häusliche Gewalt. Arjana K. hat für den schlimmsten Fall vorgesorgt. «Ich habe beim Staatsanwalt hinterlegt, was mit meinen Kindern passieren soll, falls ich getötet werde. Dass die Kinder zu meiner und nicht zu seiner Familie kommen. Dann ist zumindest für sie gesorgt und sie sind in Sicherheit.»

(Rundschau, 5. Juni 2013, 20:50 Uhr)

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