Das Strafgericht Schwyz hat die Urteile zu einem der grössten Menschenhandel-Skandalen der Schweiz gefällt. Der Hauptangeklagte erhält eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten plus eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Er wurde schuldig gesprochen wegen mehrfachem und gewerbsmässigem Menschenhandel und Förderung der Prostitution.
Insgesamt wurden neun Männer und eine Frau verurteilt. In sechs Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 12 und 32 Monaten ausgesprochen. Teilweise sind diese bedingt mit Probezeiten von zwei bis drei Jahren. Neun Personen erhielten Geldstrafen. Die höchste beträgt 256 Tagessätze zu 80 Franken.
23 Frauen zur Prostitution gezwungen
Im Februar 2007 kam es in der Kontaktbar Tuggen (SZ), dem Bolenberg, und gleichzeitig in einem Bordell im bernerischen Nidau zu Grossrazzien. Die beiden Lokale haben gemeinsame Geschäfte gemacht und 23 junge Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen. Diese wurden dabei zwischen den Bordellen hin und her geschickt. Das Strafgericht hält fest: «Über die Frauen wurde wie Ware verfügt.»
An den Grossrazzien waren rund 200 Polizisten aus Schwyz, Bern und von der Bundeskriminalpolizei beteiligt. Es handelte sich dabei um eine der grössten je durchgeführten Aktionen gegen Menschenhandel in der Schweiz.