Die alte Fassade wird isoliert, die Wohnung erhält neu einen Balkon, und plötzlich surrt im Haus ein Lift: Solche Investitionen kosten viel Geld. Die Kosten für solch umfassende Sanierungen dürfen die Hauseigentümer derzeit zu 50 bis 70 Prozent auf die Mieter überwälzen. So sagt es eine Faustregel aus dem Jahr 1978.
Rückmeldungen aus der Praxis
Dazu sagt Cipriano Alvarez vom Bundesamt für Wohnungswesen: «Nach so langer Zeit ist vielleicht die Zeit gekommen, da man diese Faustregel überprüfen sollte.» Und genau das mache das Bundesamt für Wohnungswesen nun. Künftig könnten könnten Mieter nach einer Sanierung eventuell weniger stark zur Kasse gebeten werden.
Der Überwälzungssatz könnte also durchaus sinken. Denn, so fügt Alvarez hinzu: «Wir haben aus der Praxis gewisse Rückmeldungen, dass diese Sätze heute zu hoch sein könnten.»
Hauseigentümer kündigen Widerstand an
Grösste Bedenken dazu äussert der Direktor des Schweizerischen Hauseigentümerverbands, Ansgar Gmür. So würden Anreize für Hauseigentümer, ihr Haus zu sanieren, schwinden: «Wenn ein Eigentümer seine Wohnungen saniert und er die Kosten immer weniger überwälzen kann, dann ist das für ihn nicht mehr interessant.»
Der Hauseigentümerverband würde einen tieferen Überwälzungssatz daher vehement bekämpfen, meint Gmür.
Mieterverband begrüsst Überprüfung
Ganz anders sieht es der Mieterinnen- und Mieterverband. Dort freut sich Generalsekretär Michael Töngi, dass der Satz überprüft wird. Denn: «Aus unserer Sicht ist er zu hoch. Wir haben verschiedene Berechnungen angestellt, die zeigen, dass der Überwälzungssatz auch bei guten energetischen Sanierungen bei 30 bis 50 Prozent liegt.»
Wie viel sollen Mieter also künftig an eine Sanierung beitragen? Das Bundesamt für Wohnungswesen will die Resultate noch diesen Sommer präsentieren.