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Schweiz Heikle Medikamentenabgabe bei Ausschaffungsflügen

Die Kommission zur Verhütung von Folter hat mehrere Ausschaffungsflüge untersucht. Bei vier Rückführungen haben Häftlinge Beruhigungsmittel erhalten – gegen ihren Willen. Das kritisiert Jean-Pierre Restellini, Präsident der Kommission.

31 Sonderflüge hat die Anti-Folterkommission zwischen Juli 2012 und April 2013 untersucht. Deren Präsident Jean-Pierre Restellini übt nun Kritik an vier dieser Ausschaffungen. «Es gibt einige Verbesserungen vorzunehmen.»

Zum Beispiel sollten die begleitenden Ärzte im Flugzeug die richtigen Medikamente verwenden. «Und sie müssen das Recht der Patienten unbedingt respektieren», sagte er gegenüber SRF.

In vier Fällen seien Beruhigungsmittel zwangsweise verabreicht worden. Dabei sei nicht klar gewesen, ob dies medizinisch notwendig war. «Es ist verständlich, dass Medikamente nützlich sind, um die Leute zu beruhigen.» Allerdings werde es problematisch, wenn Ketamin oder andere Anästhetika zum Einsatz kämen.

Ketamin ist kein Beruhigungsmittel

Was spricht gegen die Verwendung von Ketamin? «Wenn man ein solches Mittel verabreicht, ist der Effekt sehr stark. Die Leute werden auf jeden Fall sehr ruhig», so Restellini. Doch: Ketamin ist kein Beruhigungs-, sondern ein Betäubungsmittel. Ein wenig zu viel davon kann gefährlich sein, wie Experten in dem Bericht festhalten.

Die Anti-Folter-Komission hat die zuständige Behörde davon in Kenntnis gesetzt. «Wir haben mit dem Bundesamt für Migration und den Ärzten, die an Bord dieser Sonderflüge sind, über dieses Ketamin gesprochen», sagte Restellini. «Und wir haben einen Konsens gefunden: Ketamin darf nicht mehr gebraucht werden.»

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