Nun steht es also fest: Mit dem «Heiler von Bern» muss sich nun das Bundesgericht beschäftigen. Der ehemalige Musiklehrer zieht das Urteil des Berner Obergerichts weiter. Das berichtet das Online-Portal 20 Minuten.
Mitte April wurde der 55-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mindestens 16 Personen mit Spritzen oder Nadeln HI-Viren injiziert habe, dies vorsätzlich und hinterrücks. Zu den Taten kam es zwischen 2001 und 2005 mehrheitlich während angeblichen Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des ehemaligen Musiklehrers und Pseudo-Heilers in der Stadt Bern. Der Angeschuldigte bestreitet seine Taten bis jetzt.
Im April war noch unklar, ob die Verteidigung das Urteil weiter ziehen wird. Gegenüber Medien verkündete sein Anwalt damals, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen.