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zwei Hände
Legende: Das Recht auf Selbstbestimmung über seinen eigenen Tod gewichtet das Bundesgericht höher als die Glaubensfreiheit. Keystone/Archiv

Schweiz Heilsarmee blitzt vor dem Bundesgericht ab

Die Glaubensgemeinschaft muss in ihren Pflegeheimen im Kanton Neuenburg Sterbehilfe zulassen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Urteil ist wegweisend für Alters- und Pflegeheime. Das oberste Gericht gewichtet das Recht auf Selbstbestimmung höher als das Recht auf Glaubensfreiheit.

Gott und nur Gott allein entscheidet, wann wir zu sterben haben, das ist für die Heilsarmee klar. Es ist völlig ausgeschlossen, dass die Heilsarmee Suizide tolerieren könnte. Nun ist diese Überzeugung aber keine rein theologische Frage, weil die christliche Organisation auch Pflegeheime führt.

Als der Kanton Neuenburg entschied, dass Sterbehilfeorganisationen der Zugang zu Heimen gewährt werden muss, sah die Heilsarmee ihre Glaubensfreiheit verletzt und zog vor Bundesgericht.

Glaubensfreiheit gegen autonomes Sterben

Für die Richter war das eine heikle Frage. In diesem Fall steht der Glaubensfreiheit das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entgegen. Die Frage des Rechts auf Suizid ist heikel, politisch umstritten und wird regional unterschiedlich gehandhabt. Erst kürzlich kam es zu Friktionen, weil die Waadt die Sterbehilfe liberaler regelt als das Wallis, die beiden Kantone in der Gesundheitspolitik aber eng miteinander verflochten sind.

2014 entschied sich die Neuenburger Politik für eine eher liberale Regelung. Der Kanton und die öffentlichen Institutionen wurden zwar nicht dazu verpflichtet, bei einem Suizid zu helfen, sie müssen aber seither Sterbehilfeorganisationen Zugang zu Patienten gewähren, wenn jemand unheilbar krank ist.

Recht auf Suizid ohne eigene Wohnung

Das Bundesgericht heisst dieses Gesetz gut. Ein Verbot der Sterbehilfe in Heimen hiesse nämlich, dass Heimbewohner das Recht auf Suizid verlieren würden, nur weil sie über keine Wohnung mehr verfügen.

Die Glaubensfreiheit der Heilsarmee wird im Prinzip verletzt. Allerdings meint das Gericht, dass es der Heilsarmee im Prinzip frei stehe, auf Subventionen zu verzichten und so ihr Heim in eine rein private Institution umzuwandeln, für die der Verein seine Regeln dann frei festlegen könnte.

Wie die Heilsarmee mit dem Urteil umgeht, ist laut einer Sprecherin noch nicht klar.

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