Waffenhändler müssen bei der Zentralstelle Waffen des Bundesamts für Polizei (fedpol) eine Markierungsnummer beantragen. Damit ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehe, gelte die Markierungspflicht erst ab dem 1. Juli, teilte das fedpol mit.
Dank der Importmarkierung wird künftig ersichtlich, welcher Waffenhändler eine Feuerwaffe eingeführt beziehungsweise markiert hat. Die Waffenhändler können dann für weitere Abklärungen kontaktiert werden.
Die restlichen Anpassungen im Waffengesetz und der Waffenverordnung treten am 1. Januar in Kraft. Unter anderem muss die Zentralstelle Waffen eine Datenbank einführen, die «Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen zur Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen (Darue)».
Schweizer Recht entspricht nun internationalem Recht
Mit dem revidierten Waffengesetz und der Waffenverordnung kann die Schweiz das UNO-Feuerwaffenprotokoll umsetzen. Das Protokoll soll die unerlaubte Herstellung und den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen bekämpfen. Die meisten Bestimmungen hatte die Schweiz bereits früher umgesetzt, nun werden noch die restlichen Forderungen sowie das UNO-Rückverfolgungsinstrument im schweizerischen Recht verankert.