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Box mit Spenderherz wird im Operationssahl aus einer Kühltruhe genommen
Legende: Herztransplantationen werden in der Schweiz künftig an drei Zentren durchgeführt. Keystone

Schweiz Herztransplantation bleibt in Zürich, Bern und Lausanne

Herz-Verpflanzungen sind eine delikate Angelegenheit. 35 Transplantationen gibt es in der Schweiz pro Jahr. Der Streit, an welchen Spitälern dieser Eingriff vollzogen werden soll, dauert schon länger. Nun ist man sich einig, wo künftig Herztransplantationen durchgeführt werden.

Herztransplantationen werden weiterhin in Zürich, Bern und Lausanne durchgeführt. Das hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) beschlossen.

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Das Gremium folgt damit den Vorschlägen, die ein zwölfköpfiges Fachgremium im Juni vorgelegt hat. Dieses hatte die Behandlungsresultate der letzten Jahre analysiert. Es stellte zudem fest: Die Qualität der Behandlungen in allen drei Universitätsspitälern ist gut.

Die geplante Beschränkung auf zwei Zentren für Herz-Verpflanzungen wurde daher fallen gelassen. Neu sollen allerdings die Transplantationen nicht mehr isoliert betrachtet werden, sondern als Teil der Behandlung der schweren Herzinsuffizienz.

Pro Jahr werden in der Schweiz 30 bis 35 Herzen transplantiert. Im vergangenen Jahr führte das Universitätsspital Zürich 11, das Berner Inselspital 10 und das Universitätsspital Lausanne 14 Eingriffe durch.

Untereinander koordinieren

Im Kampf um die Vergabe hatten sich Bern und Zürich bereits in Stellung gebracht. Das Zürcher Universitätsspital (USZ) bezieht noch diesen Herbst sein neues Herzzentrum. Dafür wurde ein eigener Spitaltrakt eingerichtet. Das Berner Inselspital kündigte im März an, bis 2020 ein neues Zentrum für Herz- und Gefässmedizin zu bauen.

Die Kantone haben sich mit der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) verpflichtet, Planung und Koordination von hochspezialisierter Medizin auszulagern. Dafür wurde eigens das HSM-Beschlussorgan ins Leben gerufen. Dieses steht unter dem Vorsitz der St. Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann. Die Entscheide dieses Gremiums sind verbindlich.

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