Der Fall des Berner Sozialtherapeuten, der 2011 den sexuellen Missbrauch von mehr als 120 Behinderten gestand, hat die Schweizer Behindertenorganisationen «spürbar sensibilisiert».
Seit Herbst 2011 gilt in den Verbänden eine Präventionscharta. Sie trägt den Titel «Wir schauen hin!» und weist zehn Punkte auf. Diese habe sich als hilfreich und praxistauglich erwiesen, sagte der Leiter einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von zwölf Behindertenverbänden, Ueli Affolter.
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Die Charta hat unter anderem dazu geführt, dass heute bei Neueinstellungen ein Strafregisterauszug verlangt wird. Zudem werden zwei Referenzen eingeholt und nicht mehr wie früher nur eine.
«Die Linke weiss nicht, was die Rechte tut»
Die zwölf Behindertenorganisationen und -verbände wollen es aber nicht bei internen Anstrengungen bewenden lassen. Ihre Arbeitsgruppe will sich nun mit allen Fachstellen, die sich mit dem Thema sexuelle Gewalt beschäftigen, zusammensetzen. «Denn heute weiss oft die Linke nicht, was die Rechte tut», sagte Arbeitsgruppenchef Affolter. So sollen auch Kirchen, Jugendverbände und Sportverbände einbezogen werden.
Die Verbände wollen sich zudem dafür stark machen, auf Kantonsebene externe Meldestellen für vermutete Übergriffe in Heimen einzurichten. Eine solche Stelle gibt es bereits in Bern. Sie ist nach den Worten von Arbeitsgruppenchef Affolter aber noch viel zu wenig bekannt.
Schwarze Liste kein Thema mehr
Fallen gelassen hat die Arbeitsgruppe die Idee einer schwarzen Liste von Betreuungspersonen. Sie bringe nichts, sagte Affolter, weil nur die wenigsten Täter auch im Strafregister vermerkt seien.