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Polizisten in einem Fussballstadion.
Legende: Rayonverbote können neuerdings auch weniger als ein Jahr betragen. Keystone

Schweiz Hooligan-Konkordat ist zum Teil verfassungswidrig

Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist laut Bundesgericht weitgehend grundrechtskonform. Doch in zwei Punkten kommt es zu Problemen.

48 Seiten fasst das detaillierte Bundesgerichtsurteil aus Lausanne. Klar ist: Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist weitgehend grundrechtskonform. Doch zwei Artikel müssen nun geändert oder gestrichen werden.

Korrigiert hat es einerseits die Minimaldauer von Rayonverboten, welche nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Andererseits hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.

Das erreichten die Gegner des Konkordats-Beitritts der Kantone Luzern und Aargau mit ihren Beschwerden bei den Richtern in Lausanne.

Umstrittene Kombitickets

Zulässig ist laut Gericht mit Blick auf die Grundrechte, dass auch das Verhalten der Fans im Vor- und Nachgang eines Spiels, also bei der An- und Abreise, mit Sanktionen belegt werden kann. Gemäss Urteil steht ausser Frage, dass ein gewisser Zeitraum abgedeckt werden muss, um das Ziel der Gewaltprävention zu erreichen.

Keine Probleme sieht das Bundesgericht weiter darin, dass mit der Bewilligung von Fussball- und Eishockeyspielen der oberen Ligen Auflagen für die An- und Rückreise der Gastmannschaft verbunden werden können. Zur Debatte stand hier vor allem die Eignung der sogenannten Kombitickets bei Hochrisikospielen.

ID-Kontrollen und Durchsuchungen zulässig

Durchgewunken hat das Gericht weiter die Möglichkeiten zur Anordnung von Identitätskontrollen, sowie den Abgleich der Daten mit dem «Hoogan»-Informationssystem. Die damit verbundenen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung seien verhältnismässig.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz-und Polizeidirektorinnen und -direktoren sehe sich durch das Bundesgerichtsurteil bestätigt, hat sie mitgeteilt. Das Urteil bringe im Hinblick auf die Ratifikationsprozesse und Abstimmungen die gewünschte Rechtssicherheit.

Bisher haben dem Hooligan-Konkordat die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura, Wallis, Tessin, Solothurn, Zürich, St. Gallen, Aargau, Zug, Uri, Luzern, Obwalden und die beiden Appenzell zugestimmt. Im Kanton Basel-Stadt wurde ein Beitritt abgelehnt. Im Kanton Bern wird Anfang Februar abgestimmt.

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