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Schweiz Horgener Zwillingsmord kommt nicht vors Bundesgericht

Die Mutter aus Horgen (ZH), die an Weihnachten 2007 ihre Zwillinge ermordet hatte, akzeptiert ihre Strafe. Eigentlich hatte die heute 40-Jährige vor Bundesgericht den Antrag gestellt, dass ihre Haftstrafe aufgeschoben wird und sie dafür eine intensive Therapie erhält.

Foto eines Hauses im Winter.
Legende: An Weihnachten 2007 ermordete die verurteilte Mutter in diesem Haus in Horgen (ZH) ihre Kinder. Keystone/Archiv

Die Mutter der im Dezember 2007 ermordeten Zwillinge hat ihre Beschwerde ans Bundesgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert sie das Urteil des Zürcher Obergerichts. Dieses hatte sie Ende 2013 wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ambulanten Massnahme verurteilt.

In ihrer Beschwerde hatte die Frau ursprünglich beantragt, dass das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Diese therapeutische Massnahme muss alle fünf Jahre überprüft werden.

Mord aus Eifersucht

Wie Thomas Fingerhuth, der Verteidiger der heute über 40-Jährigen, erklärt, befindet sich die Verurteilte nach wie vor in der Therapieabteilung der Vollzugsanstalt Hindelbank (BE).

Die Frau hatte im Juli 1999 ihre sieben Wochen alte Tochter vorsätzlich getötet und in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge ermordet. Als Grund für ihre jüngste Tat gab sie vor dem Zürcher Obergericht Eifersucht an.

Sie sei wütend und eifersüchtig auf die beiden und ihr schönes Leben gewesen. Nicht ertragen konnte sie, dass ihre eigene Mutter sich so liebevoll den Enkelkindern zuwandte und von diesen geliebt wurde. (Verfügung 6B_203/2014 vom 27.04.2015)

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