Die Mutter der im Dezember 2007 ermordeten Zwillinge hat ihre Beschwerde ans Bundesgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert sie das Urteil des Zürcher Obergerichts. Dieses hatte sie Ende 2013 wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ambulanten Massnahme verurteilt.
In ihrer Beschwerde hatte die Frau ursprünglich beantragt, dass das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Diese therapeutische Massnahme muss alle fünf Jahre überprüft werden.
Mord aus Eifersucht
Wie Thomas Fingerhuth, der Verteidiger der heute über 40-Jährigen, erklärt, befindet sich die Verurteilte nach wie vor in der Therapieabteilung der Vollzugsanstalt Hindelbank (BE).
Die Frau hatte im Juli 1999 ihre sieben Wochen alte Tochter vorsätzlich getötet und in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge ermordet. Als Grund für ihre jüngste Tat gab sie vor dem Zürcher Obergericht Eifersucht an.
Sie sei wütend und eifersüchtig auf die beiden und ihr schönes Leben gewesen. Nicht ertragen konnte sie, dass ihre eigene Mutter sich so liebevoll den Enkelkindern zuwandte und von diesen geliebt wurde. (Verfügung 6B_203/2014 vom 27.04.2015)