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Schweiz Hunderte Millionen Sparpotenzial bei weniger Bürokratie

Die Schweizer Wirtschaft könnte die Kosten um Hunderte Millionen Franken pro Jahr senken, wenn gewisse Gesetze besser ausgestaltet wären. Der Bundesrat stellt aufgrund eines neuen Berichts Verbesserungsmassnahmen vor. Mehrwertsteuer und Baurecht bergen ein riesiges Sparpotenzial.

Ein Bericht des Bundesrates zeigt erstmals eine detaillierte Schätzung der Kosten für Unternehmen durch staatliche Regulierungen: 10 Milliarden Franken pro Jahr.

Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken fallen den Firmen in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung/Revisionsaufsicht, Bau- und Umweltrecht sowie bei der Arbeitssicherheit an. Von all diesen Bereichen sind sehr viele Unternehmen betroffen.

Tief bleiben die Kosten dagegen bei der Unternehmensstatistik und bei der Zulassung ausländischer Erwerbstätiger. Letzteres sei auf die administrativen Erleichterungen durch die Personenfreizügigkeit zurückzuführen.

Der Bundesrat betont, dass die Zahlen keine Rückschlüsse auf das optimale Ausmass der Regulierung zuliessen. Es gehe hier allein um die Kosten. Ausserdem gebe es keine Standardmethode, um den Nutzen von Regulierungen zu messen.

Bundesrat: Einheitssatz bleibt erstrebenswert

Der Bundesrat hat nun zusammen mit den Wirtschaftspartnern 32 Massnahmen identifiziert, die Kosten senken und so die Rahmenbedingungen der Wirtschaft verbessern.

So könnten laut Bericht bei der Mehrwertsteuer mit einem Einheitssatz und der Beseitigung der Ausnahmen vermutlich mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden. Diese Massnahme bleibt deshalb für den Bundesrat trotz der Ablehnung durch das Parlament zentral.

Orientierungshilfe beim Baugesetz

Ebenfalls mehrere hundert Millionen Franken Einsparungen würde zudem ein harmonisiertes Baurecht bringen. Der Bundesrat will mit den hier zuständigen Kantonen und Gemeinden eine Art «Musterstruktur» für ein Baugesetz erarbeiten.

Als weitere Massnahmen mit geringerem Sparpotenzial nennt der Bundesrat unter anderem die Aufhebung der Archivierungspflicht für Veranlagungsverfügungen beim Import und Export. Ebenso ein flexibleres Sanitätskonzept für Firmen ohne besondere Gefahren und die Abschaffung des Versicherungsausweises AHV/IV.

Alle Verbesserungsmassnahmen, die der Bundesrat selbständig durchführen kann, sollen nun von den Departementen umgesetzt werden. Eine Bilanz wird 2015 gezogen.

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