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Schweiz «Ich habe Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht»

Am Montag war für den Vorsteher der Berner Polizei- und Militärdirektion das Mass voll: Hans-Jürg Käser stellte den Direktor der Strafanstalt Thorberg frei. Nun steht Käser in der Kritik. Er weist die Vorwürfe zurück und geht gar in die Offensive.

Bei der Anstellung des freigestellten Direktors der Strafanstalt Thorberg sei alles korrekt abgelaufen, verteidigt sich Hans-Jürg Käser, Vorsteher der Berner Polizei- und Militärdirektion. «Es war eine ordentliche Stellenausschreibung. Georges Caccivio war einer von mehreren Kandidaten, der es in die engere Auswahl schaffte», sagt Käser.

Georges Caccivio
Legende: Thorberg-Direktor Caccivio: Die Affäre mit einer Drogenprostituierten hat ihn sein Amt gekostet. Keystone

Einwandfreier Leumund

Die laufende externe Untersuchung werde ans Licht bringen, ob beim Bewerbungsverfahren alles korrekt ablief. Georges Caccivios Vorgeschichte in der Trägerschaft der Sozialinstitution Yucca sei noch kein Grund gewesen, ihn nicht anzustellen, sagt Hans-Jürg Käser.

Und die Zeugenaussage im Mordfall an einer Bieler Prostituierten habe Caccivio bereits 2010 gemacht, also vor seiner Anstellung im November 2011. Der Leumund von Georges Caccivio sei einwandfrei gewesen und von den Kontakten zu einer Bieler Drogenprostituierten habe er keine Kenntnisse gehabt, sagt Käser.

«Im Zuge einer internen Untersuchung erfuhr ich davon und reagierte», sagt Käser. Darauf habe man mit Caccivio Klartext gesprochen. Die Konsequenzen: Die Resultate wurden intern diskutiert, Abläufe danach geändert. Ein Vorwurf damals war, dass der Thorberg-Direktor mit zwei Insassen per Du sei.

Externe Untersuchung und Strafanzeige

Polizeidirektor Hans-Jürg Käser ordnete an, dass Georges Caccivio die Verantwortung für die zwei Insassen an seinen Stellvertreter abgab. Den Vorwurf, dass er zu lange untätig gewesen sei, weist der Polizeidirektor entschieden zurück.

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Als Käser danach von einem SRF-Journalisten mit den praktisch identischen Vorwürfen konfrontiert worden sei, wurde ihm klar: «Diese Information ist auch in Medienkreisen angelangt. Darauf habe ich eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Gleichzeitig reichte ich Strafanzeige gegen unbekannt ein.» Denn dies deute auf eine Amtsgeheimnisverletzung hin.

Am 30. März finden im Kanton Bern Regierungsratswahlen statt. Muss der Polizeidirektor nach dieser Affäre um seine Wiederwahl fürchten? Hans-Jürg Käser: «Das müssen die Bürger und Bürgerinnen im Kanton Bern beurteilen. Ich habe zum richtigen Zeitpunkt richtig reagiert.»

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