Schweiz - «Ich werde alles tun, was der CVP Erfolg bringt»
Gerhard Pfister ist neuer Präsident der CVP Schweiz. Der 53-jährige Zuger Nationalrat wolle sich, erstmals bei den Wahlen 2019, am Erfolg messen lassen.
Der Zuger Nationalrat Gerhard Pfister ist neuer Präsident der CVP. Seine Wahl war unumstritten – ausser ihm hatte sich niemand für die Nachfolge von Christophe Darbellay zur Verfügung gestellt. 340 der 376 anwesenden Delegierten stimmten in Winterthur für Pfister.
Der 53-jährige gehört zum rechten Flügel der CVP und sitzt seit 2003 im Nationalrat.
Ich werde alles tun, was der CVP Erfolg bringt.
Pfister versprach, er werde sich am Erfolg messen lassen – «erstmals bei den Wahlen im Jahr 2019».
Als Vizepräsidentin wiedergewählt wurde Ida Glanzmann. Vizepräsident wird Yannick Buttet.
Darbellay: «Wir sind unter Druck»
Zuvor hatte sich der abtretende Präsident Christophe Darbellay an der Delegiertenversammlung offiziell von seinem Amt verabschiedet. Die zehn Jahre als Präsident seien sehr schön gewesen. Seinem Nachfolger bleibe aber viel Arbeit.
«Wir sind unter Druck», sagte Darbellay in seiner Abschiedsrede. In vielen Kantonen, die bevölkerungsreich seien, habe die CVP bis jetzt leider nicht Fuss fassen können.
Nebst der Wahl des neuen Präsidenten hat die CVP Schweiz in Winterthur die Parolen für die Abstimmung vom 5. Juni gefasst: Ja sagt die Partei zur Asylgesetz-Revision. Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» lehnt die CVP ab. Nicht einmal diskutieren wollte man über das Bedingungslose Grundeinkommen und die Service-Public-Vorlage. Zu beiden Vorlagen wurde die Nein-Parole beschlossen.
Nicht einig waren sich die Delegierten bei der Fortpflanzungsvorlage. Nach längerer Diskussion wurde schliesslich mit 191 zu 132 Stimmen die Ja-Parole gefasst. Ein Antrag auf Stimmfreigabe scheiterte. Viele Delegierte befürchteten bei einer Ja-Parole, dass bei einem Ja zwischen wertem und unwertem Leben unterschieden werden könne. Mit dem neuen Gesetz soll die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden. Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen genetisch untersucht werden dürfen.
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