Es war ein Drogendealer, den die Kantonspolizei Baselland vor zwei Jahren im Visier hatte. Die Polizei wollte wissen, welche Gespräche der Tatverdächtige über sein Handy führt.
Dazu machte sie keine herkömmliche Telefonüberwachung, sondern nutzte einen so genannten Imsi-Catcher – ein technisches Gerät, das sich in Mobilfunk-Telefone einloggen kann. Im Umkreis von 300 Metern werden so alle eingeschalteten Handys identifiziert.
Für Martin Steiger, Mitglied der Digitalen Gesellschaft, die sich kritisch mit Überwachungsmethoden auseinandersetzt, ist ein solcher Imsi-Catcher ein Traum für jede Überwachungsbehörde. «Die Polizei hat die Möglichkeit, bei jedem Bürger über den sie Daten gesammelt hat, eine Telefonbuchabfrage durchzuführen.» Gerade bei Demonstrationen sei dies von grossem Vorteil, ist Überwachungskritiker Steiger überzeugt.
Flächendeckende Anwendung
Laut der «Schweiz am Sonntag» nutzt auch das Fedpol das Gerät bei der Suche nach vermissten Personen. Die Kantonspolizei Zürich sei aktuell daran, sich gleich zwei Imsi-Catcher anzuschaffen.
Der Einsatz steht jedoch auf wackligen gesetzlichen Füssen. Mit der Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll sich dies nun aber ändern. Gleichzeitig soll auch die Strafprozessordnung angepasst werden.
Deswegen schlagen die Überwachungskritiker Alarm. Sie befürchten, dass solche Imsi-Catcher in Zukunft flächendeckend angewendet werden könnten. Heute dürfen diese nur mit richterlicher Genehmigung und konkretem Tatverdacht eingesetzt werden. «Es darf nicht so weit gehen, dass am Schluss massenweise Dritte überwacht werden, die nichts mit der Tat zu tun haben», sagt Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen.
Kommissionen diskutieren
Das Bundesamt für Justiz hingegen relativiert: Mit den Gesetzesrevisionen wolle man nur Transparenz schaffen in einem Bereich, in dem die Technologie der Gesetzgebung voraus ist. Auch in Zukunft dürfe die Polizei nicht wahllos Leute identifizieren, sondern nur solche, die konkret mit dem Tatverdächtigen zu tun haben.