Dafür will der Bundesrat den sogenannten Ausnahmekatalog erweitern. Darin ist festgehalten, welche Fälle nicht ans Bundesgericht gelangen können.
So sollen beispielsweise Bussen unter 5000 Franken nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden können. Auch Streitigkeiten über erleichterte Einbürgerungen oder andere ausländer-rechtliche Bewilligungen sollen laut dem Vorschlag nicht mehr am Bundesgericht verhandelt werden. Die Vorinstanz soll laut Bundesrat endgültig entscheiden.
Mit der Revision soll der Zugang zum höchsten Gericht eingeschränkt, gleichzeitig aber erweitert werden. Die Regierung will eine Beschwerde immer dann zulassen, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, oder wenn ein besonders bedeutender Fall vorliegt.