Mit der Initiative «Für Ernährungssicherheit» des Bauernverbandes (SBV), die letzten Sommer eingereicht wurde, sollen die einheimische Lebensmittelproduktion gestärkt und die Rahmenbedingungen für die Bauern verbessert werden.
Der Bundesrat will die Ernährungssicherheit als solche zwar ebenfalls in der Verfassung verankern. Er beschloss aber, dem Anliegen einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Den Entwurf dazu hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann heute anlässlich einer Medienkonferenz vorgestellt.
Import von Nahrungsmitteln gewährleisten
Das geltende Recht gewährleiste zwar bereits die Ernährungssicherheit für die Schweiz. Der Begriff sei jedoch nicht explizit in der Verfassung festgeschrieben. Die SBV-Initiative schliesse diese Lücke nicht vollständig und nur einseitig, kritisierte er, da sie lediglich auf die inländische landwirtschaftliche Produktion fokussiere.
«Allein damit ist die Ernährungssicherheit nicht zu haben», sagte Schneider-Ammann. Der Selbstversorgungsgrad der Schweiz liege heute bei 60 Prozent. 40 Prozent der Lebensmittel würden importiert. Das werde auch künftig so bleiben.
Mit seinem Gegenvorschlag will der Bundesrat das Konzept der Ernährungssicherheit deshalb umfassender definieren als der SBV. Er hat die «Unterstützung der globalen Ernährungssicherheit» sowie die «Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Wertschöpfungskette» als Ganzes in seinen Entwurf eingebracht.
«Grösste Herausforderungen der Zukunft»
Der Bundesrat legt damit inhaltliche Schwerpunkte mit einem langen Zeithorizont fest. Denn langfristig genügend Lebensmittel in ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen, gehört nach Ansicht von Schneider-Ammann zu den grössten Herausforderungen der Zukunft.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung, und Forschung (WBF) hat nun den Auftrag, für das erste Halbjahr 2015 eine entsprechende Vernehmlassung vorzubereiten.