Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark überwiesen, der die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation sichern und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten soll. Er wird durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen realisiert.
Der Bund trage vor allem mit Fachkräften und ausgezeichneten Schulen dazu bei, dass die Rohstoffe im Sinn von «Brain» vorhanden seien, erklärte Bundesrat Johann Schneider-Ammann gegenüber SRF News das System: «Die Privaten kommen mit den Projekten und in der Kombination sind wir quasi unschlagbar.».
Der geplante Schweizerische Innovationspark soll aus zwei Hubstandorten im Umfeld der ETH Zürich und der ETH Lausanne entstehen, wie der Bundesrat bekanntgab. Ergänzt wird der Park durch vorerst zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Region Nordwestschweiz.
Ausgestaltung und Organisation seien flexibel genug, um eine dynamische Entwicklung des Innovationsparks zu ermöglichen, schreibt die Regierung. Die Dachorganisation werde gesetzeskonform als privatrechtliche Stiftung ausgestaltet.
350-Mio-Kredit nicht für Bauten
Mit dem Kreditbeschluss beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Verbürgung zweckgebundener Darlehen. Mit dieser Bürgschaft kann die Stiftung Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen, um damit ihren Standortträgern Darlehen für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen wie Geräte und Einrichtungen zu gewähren.
Eine Verwendung für Neubauten ist nicht vorgesehen. Die Bürgschaft ist befristet und zweckgebunden; der Bundesrat gibt sie in Etappen frei. Die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes soll grundsätzlich im Baurecht und ohne Verzicht auf Baurechtszinsen erfolgen.
Freigabe von Landreserven in Dübendorf
Da dieser Entscheid unter anderem die wichtigste strategische Landreserve des Bundes betrifft, nämlich einen Teil des Areals des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf, hat der Bundesrat ausserdem entschieden, den Grundsatzbeschluss dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen.
Die geplante zivile Weiternutzung des Militärflugplatzes Dübendorf ist bekanntlich heftig umstritten.
Bereits 2012 hatte das Parlament mit der Revision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) die gesetzlichen Grundlagen geschaffen damit der Bund einen solchen Innovationspark subsidiär unterstützen kann.