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Schweiz IS-Unterstützer aus Winterthur schuldig gesprochen

Ein Mann aus Winterthur ist zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden. Er soll Pläne gehabt haben, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschliessen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 26-jährigen Mann aus Winterthur zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Ihm wird angelastet, dass er sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschliessen wollte.

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Die Richter folgten damit grösstenteils den Forderungen der Bundesanwaltschaft für den im April 2015 am Flughafen Zürich-Kloten festgenommen Mann. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren beantragt – die Bundesstrafrichter blieben nun leicht unter dieser Forderung. Sie hielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei gleicher Probezeit für angemessen.

Verurteilter informierte sich intensiv über Dschihad

Es bestünden «keine Zweifel, dass der Beschuldigte nicht humanitärer Helfer werden wollte, sondern Kämpfer», sagte der Richter in seinem Urteil. Er habe sich während acht Monaten über den bewaffneten Kampf und den Dschihad informiert.

Der 26-Jährige habe den Tod im sogenannten «Heiligen Krieg» in Kauf genommen. Er habe gewusst, welche Mittel die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzte, so der Richter.

Vor Abreise nach Istanbul festgenommen

Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger wurde im April 2015 festgenommen, als er von Zürich-Kloten nach Istanbul reisen wollte - «mit dem Ziel, sich dem IS anzuschliessen und als Märtyrer zu sterben», wie es von Seiten der Bundesanwaltschaft hiess.

Dem jungen Vater wurde ebenfalls vorgeworfen, vor dem geplanten Flug in die Türkei Bilder über einen Messaging-Dienst verbreitet zu haben, welche die «grausame Gewalttätigkeit» gegen einen Menschen eindringlich darstellen. Diesen Vorwurf sahen die Richter jedoch nicht bestätigt: Es könne ihm in diesem Bereich kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb er freizusprechen sei.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Prozess in der Hauptverhandlung als «Präzedenzfall» für den strafrechtlichen Umgang der Schweiz mit Dschihad-Reisenden bezeichnet.

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