Die Armee fühlt angehenden Rekruten auf den Zahn. Ist der Stellungspflichtige für den Dienst an der Waffe geeignet? Die Militärs prüfen folgende Quellen: Staatsschutz-Informationssysteme, Stafregister, Polizeiakten und Unterlagen der Justiz.
Ergebnis der Prüfungen: Rund zehn Prozent der Stellungspflichtigen haben einen Strafregister-Eintrag.
Gespräche bei Härtefälle
«Das Militär prüft die Eignung nicht nur mit Hilfe von Akten», sagt Armee-Sprecher Daniel Reist gegenüber Radio SRF: «Wenn ein zukünftiger Rekrut anhand des Strafregisters verdächtig erscheint, laden wir ihn zu einem persönlichen Gespräch ein.» Letztes Jahr haben Verantwortliche 626 der insgesamt 38'407 Stellungspflichtigen als Sicherheitsrisiko eingestuft.
Vor Beginn der Rekrutenschule (RS) werden die Ausgehobenen einem weiteren Sicherheitscheck unterzogen. 281 Rekruten dürfen ihre Ausbildung nicht starten. Der Grund: Zwischen Aushebung und Beginn der RS waren sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Reaktion auf Mord von Zürich-Höngg
Seit Sommer 2011 werden alle Stellungspflichtigen der Armee einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Personen, die eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, sollen keine militärische Ausbildung erhalten. Und keine persönliche Waffe.
Ein Auslöser für die Einführung von flächendeckenden Prüfungen aller Stellungspflichtigen die Tat eines Soldaten in Zürich-Höngg. Er hatte Ende 2007 mit dem Sturmgewehr eine ihm unbekannte 16jährige Frau erschossen, die auf den Ortsbus wartete.
Behörden, Ärzte und Psychologen können ohne Rücksicht auf das Amts- oder Berufsgeheimnisse melden, wenn sie bei Armeeangehörigen eine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit vermuten.