Eine UNO-Konvention will den weltweiten Ausstoss von hochgiftigem Quecksilber eindämmen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Donnerstag im japanischen Kumamoto verabschiedet.
«Historischer Tag» für die Schweiz
Umweltministerin Doris Leuthard war vor Ort und unterzeichnete das Abkommen für die Schweiz. «Heute ist ein wichtiger, historischer Tag, auch für den Multilateralismus», sagte sie vor den Konferenzteilnehmern. Für die Schweiz habe die globale Quecksilber-Regulierung seit langer Zeit ganz oben auf der Prioritätenliste gestanden. Die Schweiz werde deshalb die Umsetzung der sogenannten Minamata-Konvention mit 7,5 Millionen Franken unterstützen, erklärte Leuthard weiter.
«Diese Ankündigung wurde vom Plenum mit grossem Beifall beklatscht», sagte Dominique Bugnon, Mediensprecher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das Land wolle mit seinem Beitrag insbesondere die Bedingungen im Goldkleinbergbau verbessern, teilte das UVEK mit. Der Goldkleinbergbau gelte nämlich weltweit als Hauptursache für den schädlichen Quecksilberausstoss.
Schweiz steuert fast 8 Millionen Franken bei
Von den 7,5 Millionen Franken gehen unter anderem 1,5 Millionen an die rasche Umsetzung des Minamata-Abkommens.
Mit drei Millionen wird die «Better Gold Initiative» unterstützt. Diese setzt sich für umwelt- und sozialverträglichen Goldkleinbergbau in Ländern des Südens ein.
Ausserdem sollen drei Millionen an Projekte der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) fliessen. Der Bund will mit dem Geld bessere Lebensbedingungen für Bevölkerungsgruppen schaffen, die im Bergbau in Südamerika und Zentralasien tätig sind.
Auch Produktion soll eingedämmt werden
Zum Einsatz kommt Quecksilber, wenn Produkte wie Batterien oder Kosmetika hergestellt werden. Gemäss der Konvention soll das Schwermetall generell weniger verwendet werden.
So ist es ab 2020 grundsätzlich verboten, quecksilberhaltige Batterien und Kosmetika, sowie Thermometer und bestimmte Leuchtmittel zu produzieren oder zu verkaufen. Zudem dürfen Abfälle des hochgiftigen Schwermetalls nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.