Zur Frage äusserte sich die Regierung im Rahmen eines Berichts, den der Nationalrat 2010 mit einem Postulat bestellt hat. Würden die Gelder fix zugeteilt, wäre es nicht mehr möglich, sie gemäss einer Prioritätenliste einzusetzen, teilte das Departement des Innern (EDI) mit.
Gelder müssen nicht aus Drogenhandel stammen
Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass eingezogene Vermögenswerte nicht zwingend aus Betäubungsmitteldelikten stammen müssten. Auch aus diesem Grund hält er eine Zweckbindung für falsch. Das Parlament hatte 2004 eine Zweckbindung für eingezogene Drogengelder abgelehnt.
Ebenfalls untersucht hat der Bundesrat, ob das Finanzierungskonzept für stationäre Einrichtungen der Suchthilfe angepasst werden soll. Das verneint die Regierung. Auch die Kantone sähen höchstens geringen Bedarf, etwas zu ändern.