Antibiotika in Hühner- und Schweinefleisch. Wachstumshormone in Kalbfleisch. Ende der 1990er-Jahre sorgten in der Schweiz Medikamentenfunde in Fleischprodukten für Schlagzeilen.
Der Bundesrat handelte: Im Herbst 2004 regelte er den Umgang mit Arzneimitteln im Tierbereich. In der Verordnung heisst es: Konsumentinnen und Konsumenten sollen vor unerwünschten Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln geschützt werden.
Mangelhafte Kontrollen
Doch nun kommt ans Tageslicht: Die Einhaltung dieser Vorschiften wird kaum kontrolliert. Dies zeigt eine Evaluation zum Vollzug der Tierarzneimittelverordnung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Erhebung in Auftrag gegeben.
Ende November wurde die Evaluation fertig. Das BAG stellte sie vor wenigen Wochen ins Internet. Die Studie deckt «grössere Defizite» im Bereich der Kontrollen auf.
Was verlangen die Vorschriften? Jeder Kanton muss pro Jahr zehn Prozent seiner Nutztierbetriebe unter die Lupe nehmen. Diese Quote werde «bei weitem nicht erreicht», hält die Evaluation fest. Nur ein einziger Kanton – Neuenburg – kam knapp auf die Vorgabe. Alle anderen Kantone liegen teilweise deutlich unter der Quote.
Ein Besuch alle 60 Jahre
Die Kantone Genf und Thurgau waren am nachlässigsten. Sie haben nur 1,5 Prozent der Betriebe kontrolliert. Ein Landwirt muss nur alle 60 Jahre mit Besuch rechnen.
Rolf Hanimann, der Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und –tierärzte, sagt: «Wir würden gerne die Quoten erfüllen. Aber wir haben ein Ressourcenproblem.» Mit anderen Worten: Den Kantonen fehlt das Personal, um alle Kontrollen durchführen zu können.
Grösseres Problem droht
Und das Problem verschärft sich noch: Auf Anfang 2014 wird die verlangte Kontrollfrequenz von heute 10 Prozent auf 25 Prozent erhöht.
Jetzt sei der Zeitpunkt, über die Bücher zu gehen, sagt der Präsident der Kantonstierärzte. Hanimann fordert: Es braucht mindestens 50 Prozent mehr Personal.
Das wussten die zuständigen Bundesbehörden. Das Heilmittelinstitut Swissmedic hat die Oberaufsicht über den Tierarzneimittelbereich. Dort war das Kontrollmanko seit Jahren bekannt, weil die Kantone die Zahl ihrer Kontrollen an Swissmedic melden müssen.
Swissmedic will nicht mehr
Karoline Mathys, Leiterin des Bereichs Marktaufsicht bei Swissmedic, verteidigt das Institut: Man habe sich mit den Kantonen und den betroffenen Bundesämtern regelmässig getroffen. «Wir haben die teilweise schwierige Ressourcensituation thematisiert.»
Was haben die Treffen ergeben? Mathys: Der Vollzug der Kontrollen sei zu stark auf verschiedene Behörden verzettelt. «Es macht mehr Sinn, wenn das Bundesamt für Veterinärwesen die Koordinationsaufgabe erhält.»
Sie fordert also: Swissmedic soll von der Koordinationsaufgabe befreit werden. Eine Revision der Tierarzneimittelverordnung ist in Vorbereitung.
(prus)