Faktisch dürfen die betroffenen Gruppen also nur noch dann fahren, wenn sie keinen Alkohol getrunken haben. Das sieht das zweite Via Sicura Paket vor, das vom Bundesamt für Strassen in die Anhörung geschickt wurde.
Für den Mediensprecher des Schweizerischen Fahrlehrerverbands, Hans Ulrich Büschi, ist dieser Grenzwert in Ordnung. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein professioneller Fahrlehrer oder eine professionelle Fahrlehrerin sich gegen eine solche Vorschrift wehren könnte, sagt er. Denn Alkohol am Steuer sei eine der wichtigsten Ursachen für Unfälle auf Strassen. Daher sei es richtig die Promille-Grenze von 0,5 Promille auf 0,1 Promille zu senken. Auch wenn es für Fahrlehrer einschneidend und faktisch ein Alkoholverbot sei. Büschi sagt: «Man kann am Abend in Ruhe ein Glas Wein oder Bier trinken. Bis am Morgen ist man wieder unter diesen 0.1 Promille.»
«Wer fährt, trinkt nicht»
Anders sieht das André Kirchhofer vom Nutzfahrzeugverband Astag. Es sei zwar klar, dass Alkohol am Steuer nicht in Frage komme. Denn: «Wer fährt, trinkt nicht.» Aber dennoch sei 0,1 Promille unrealistisch, sagt Kirchhofer. «Es kann nicht sein, dass ein Lastwagenchauffeur kriminalisiert wird, wenn er nach dem Mittagessen ein Kirschstängeli zum Dessert nimmt.»
Die Chauffeure fordern darum 0,2 Promille. Ursprünglich hatte das Bundesamt für Strassen 0,0 Promille vorgeschlagen. Kirchhofer sagt dazu: «Es geht nicht um die Aufweichung von Regeln. 0,0 Promille wären für uns absolut inakzeptabel. 0,1 scheint uns immer noch illusorisch. Eine vernünftige Lösung wären 0.2 Promille.»
Am besten wäre es sowieso, so die Astag, wenn für alle Berufsfahrer die gleichen Spielregeln gelten würden. Auch für jene mit kleinen Lieferwagen. Bis am 12. Juli sind die Vorschläge zur Verkehrssicherheit in der Anhörung.
(link, eglc)